Gesundheit - München:Landtag bewilligt Regierung mehr Rechte im Anti-Corona-Kampf

Bayern
Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister in Bayern, spricht auf einer Pressekonferenz. Foto: Matthias Balk/dpa (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Die bayerische Staatsregierung bekommt im Kampf gegen das Coronavirus noch weitreichendere Befugnisse. Sie darf nun einen "Gesundheitsnotstand" ausrufen. Damit kann sie leichter medizinisches Material beschlagnahmen sowie direkt auf medizinisches und pflegerisches Personal zugreifen. Wenn es hart auf hart kommt, können die Behörden letztlich sogar "von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen" verlangen.

Das alles regelt ein neues bayerisches Infektionsschutzgesetz, das der Landtag am Mittwoch in seltener Einmütigkeit billigte: Alle sechs Fraktionen stimmten dem in Rekordzeit erarbeiteten Gesetz zu. Es gehe um Leben und Tod, deshalb ziehe man an einem Strang, betonten Redner aller Fraktionen übereinstimmend. Das Gesetz läuft aber am Jahresende erst einmal automatisch aus. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) dankte dem Parlament im Namen der Staatsregierung für die große Einigkeit. Nur ein fraktionsloser Abgeordneter stimmte mit Nein.

Neben leichteren Beschlagnahmemöglichkeiten für medizinisches Material sieht das Gesetz unter anderem vor, dass Behörden etwa von Feuerwehren die Herausgabe von Mitgliederadressen verlangen können und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand. Ziel ist, in Notsituationen zusätzlichen Personalbedarf decken zu können. Zudem sieht es Meldepflichten für medizinische Geräte vor. Und Firmen können zur Herstellung von Medizinmaterial verpflichtet werden. "Es geht darum, unser Gesundheitssystem nicht kollabieren zu lassen", betonte Huml.

Der Landtag setzte allerdings beispielsweise durch, dass das Parlament die Letzt-Kontrolle behält: Die Staatsregierung kann zwar rasch handeln und den "Gesundheitsnotstand" mit allen Konsequenzen ausrufen. Doch der Landtag kann jederzeit die sofortige Aufhebung des Notstands verlangen. Zudem setzte die Opposition die Befristung bis zum Jahresende durch. Dann muss noch einmal neu entschieden werden, ob das Gesetz so erhalten bleibt, geändert wird oder ausläuft.

"Es geht darum, Leben zu retten", sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Bernhard Seidenath (CSU). Man habe es mit einer "Katastrophensituation" zu tun mit einer Ursache, die man nicht sehen könne. In dieser Situation müsse die Exekutive zupackend handeln und überlebensnotwendige Entscheidungen treffen können.

Man wolle bestmöglich auf den Anstieg der Corona-Fallzahlen vorbereitet sein, sagte der Politiker. "Wir haben den Höhepunkt der Pandemie noch längst nicht erreicht. Das Gesetz sei "eine Notstandsgesetzgebung, eine Gesundheitsnotstandsgesetzgebung". Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl mahnte: "Beim Kampf gegen das Coronavirus zählt jeder Tag."

Auch die vier Oppositionsfraktionen - Grüne, AfD, SPD und FDP - stehen dabei hinter der Staatsregierung. Es gehe um den Schutz "von Gesundheit und Leben, aber auch des Gesundheitssystems und letztlich dieser Gesellschaft", sagte SPD-Fraktionschef Horst Arnold. Richard Graupner (AfD) sagte, man unterstütze, was zwingend notwendig sei.

Die Opposition betonte aber auch, dass es wichtig gewesen sei, den ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung in einigen Punkten zu korrigieren. "Gerade in Krisenzeiten wie dieser ist es unsere oberste Pflicht als Parlamentarier und Parlamentarierinnen, unsere Demokratie auch zu schützen", sagte der Grünen-Abgeordnete Andreas Krahl.

Weil das Gesetz in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreife, sei es auch wichtig gewesen, dessen Haltbarkeit zu begrenzen. "Wenn wir diese Krise - hoffentlich bald - bewältigt haben, dann werden wir dieses Gesetz eben nicht irgendwo in einer Schublade die nächsten Jahrzehnte mit uns rumschleppen", sagte Krahl.

Nach Corona sei dann die Zeit der kritischen Überprüfung und Nachbesserung, betonte er. "Nach Corona wird auch die Zeit sein, darauf zu achten, den Bürgerinnen und Bürgern alle ihnen zustehenden Freiheiten zu garantieren." Darauf werde man "akribisch achten".

FDP-Fraktionschef Martin Hagen sagte, die Staatsregierung könne sich in dieser Krise auf die Opposition verlassen. Er mahnte aber: "Der Ausnahmezustand muss so schnell wie möglich beendet werden." Auch dafür müsse die Staatsregierung die nötigen Voraussetzungen schaffen.

Der Landtag beschloss zudem eine gesetzliche Regelung, um die Kommunal-Stichwahlen am Sonntag, die wegen der Corona-Krise nur per Briefwahl durchgeführt werden, absolut rechtssicher zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb am Ende nicht anfechtbar ist.

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