Gesundheit - München:Bayern muss Regelung zu Ausgangsbeschränkungen nachbessern

Bayern
Der wie leergefegte Münchner Marienplatz. Foto: Felix Hörhager/dpa (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Nach erfolgreichen Klagen zweier Frauen muss die bayerische Staatsregierung die Regelung zu den wegen der Corona-Krise eingeführten Ausgangsbeschränkungen rechtlich nachbessern. Die Auflagen behalten aber landesweit ihre Gültigkeit, wie sowohl das Verwaltungsgericht München als auch die Staatsregierung am Dienstag betonten. Einer Verschärfung dieser Regelungen, wie dies einige oberbayerische Bürgermeister gefordert hatten, erteilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) allerdings eine klare Absage. Zudem kündigte er an, dass drei Experten überwachen sollen, ob die Staatsregierung mit ihren einschneidenden Maßnahmen zu weit geht.

Seit Samstag ist in Bayern das Verlassen der Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt ist. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber ausdrücklich auch "Sport und Bewegung an der frischen Luft" - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts München sagte, das Gericht habe in zwei Einzelfällen zu Gunsten zweier Einzelpersonen entschieden, die gegen die Ausgangsbeschränkungen geklagt hatten. Für alle anderen Menschen in Bayern ändere sich dadurch nichts: Die Beschränkungen behielten ihre Gültigkeit, betonte der Gerichtssprecher. Geklagt hatten zwei Frauen aus den Landkreisen Ebersberg und Rosenheim. Es seien zudem noch eine Handvoll weiterer Verfahren anhängig, hieß es.

Das Verwaltungsgericht stellte nach eigenen Angaben nicht die inhaltliche Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen infrage. Es bezweifelte aber, ob der Freistaat Bayern die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen - wie geschehen - per Allgemeinverfügung regeln durfte oder nicht per Rechtsverordnung hätte regeln müssen.

Darauf reagierte die Staatsregierung umgehend und kündigte an, die Allgemeinverfügung sofort durch eine Rechtsverordnung zu ersetzen. Das werde nun umgehend geschehen, sagte Söder. "Alle Regeln bleiben natürlich in Kraft." Das sei alles auf einem vernünftigen Weg. "Die Ausgangsbeschränkungen bleiben natürlich." Aus der Staatskanzlei hieß es zudem, man werde parallel zu der rechtlichen Nachbesserung Rechtsmittel gegen die beiden Gerichtsentscheidungen einlegen.

Verschärfen will die Staatsregierung die Auflagen nicht. Man werde jetzt keine weiteren Einschränkungen machen, sagte Söder. "Das wäre jetzt das falsche Signal", betonte er. Erlaubt seien Aufenthalte an der frischen Luft, und das gelte "natürlich auch für einen Ausflug, wenn man den machen sollte", sagte der Regierungschef. Söder appellierte aber an alle, das in "vernünftiger Form" zu machen.

Die Bürgermeister im Tegernseer Tal hatten in der Corona-Krise Ausflüge in ihre Region behördlich untersagen lassen wollen und sich deshalb an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) gewandt. Der Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn schrieb im Namen seiner Kollegen sogar, die Allgemeinverfügung solle dahingehend erweitert werden, "dass sich die Leute nur in ihren Landkreisen aufhalten dürfen. Insbesondere was Spazierengehen und Sport betrifft". Aigner hatte laut "Münchner Merkur" Verständnis für die Forderung gezeigt.

Wie Söder lehnt auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) formelle Ausflugsperren ab. Er sagte aber dem Radiosender Antenne Bayern: "Es ist sicherlich nicht der Sinn der Sache, dass ich jetzt 50 Kilometer mit dem Auto fahre, um dann zehn Minuten spazieren zu gehen." Wenn zu viele an einem Ort seien, werde die Polizei das aufzulösen versuchen.

Die zahlreichen Vorschriften werden nach Angaben Herrmanns bislang "ganz überwiegend stark eingehalten". Bei Verstößen gebe es Hinweise und Ermahnungen durch die Polizisten. Es gebe auch "einige krasse Fälle und auch einige wenige renitente Verstöße". "Und dort werden dann entsprechend auch Bußgeldverfahren oder Strafverfahren eingeleitet." Für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen wird nun auch ein eigener Bußgeldkatalog erarbeitet. Damit hätten dann die Kreisverwaltungsbehörden, die die Bußgeldbescheide erlassen werden, eine Richtschnur. Konkrete Summen nannte Herrmann aber noch nicht. Grundsätzlich können Bußgelder bis zu 25 000 Euro verhängt werden.

Zur Überwachung aller Maßnahmen der Staatsregierung kündigte Söder ein "Monitoring" an, und zwar "ethisch, gesellschaftlich, juristisch". Er benannte drei Personen, die die Staatsregierung beraten und Empfehlungen geben sollen: die beiden ehemaligen Oberlandesgerichtspräsidenten Christoph Strötz und Clemens Lückemann sowie die ehemalige Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler. Man wolle parallel zu den einschneidenden Maßnahmen eine "Spiegelung bekommen, inwieweit dies alles auch aus unserer Sicht mit der Liberalität unseres Rechtsstaats kompatibel und in Einklang zu bringen ist", sagte Söder.

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