Gesundheit - Mainz:Verwaltungsgericht: Bordelle bleiben weiterhin geschlossen

COVID-19
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Bordelle dürfen während der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz auch weiterhin nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag eines Betreibers eines Salons für erotische Massagen auf Wiedereröffnung ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Als Begründung führten die Richter an, dass die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in der Praxis "schwer zu überwachen" sei. Dies gelte auch für die Kontaktdatenerfassung von Kunden, sollten Infektionsketten nachvollzogen werden müssen. Das "Bedürfnis der Kunden solcher Einrichtungen nach Diskretion" stellt demnach "ein besonderes Überwachungsproblem" dar (AZ 1 L 445/20.MZ).

Außerdem könne der Infektionsgefahr bei Massagen als sexuelle Dienstleistung nicht vergleichbar effektiv durch Hygienemaßnahmen vorgebeugt werden wie bei anderen "körpernahen Dienstleistungen" wie in Kosmetikstudios. Die Umsetzung in der Realität "müsse angezweifelt werden", hieß es

Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sind von den Lockerungsmaßnahmen bislang ausgenommen. Zunächst hatte das Land Anfang Juni verkündet, dass im Zuge einer ganzen Reihe an Lockerungen der Corona-Auflagen am 10. Juni auch Bordelle wieder öffnen dürften. Gewisse Dienstleistungen wie sogenannte erotische Massagen hätten erlaubt werden sollen. Kurze Zeit später aber die Kehrtwende: Es gebe bei den strengen Vorgaben des Hygienekonzepts Probleme der Kontrolle.

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