Gesundheit - Mainz:Schärfere Kontaktbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht

Corona
Das Wappen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ist zu sehen. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Der Teil-Lockdown in Rheinland-Pfalz wird wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen verlängert und erweitert. Der Ministerrat beschloss am Freitag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die am Dienstag (1. Dezember) in Kraft treten und zunächst bis einschließlich 20. Dezember gelten soll. Darin werden unter anderem die Kontaktbeschränkungen noch einmal verschärft.

So sind private Zusammenkünfte vom 1. Dezember an weiter auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt, ab dann jedoch maximal auf fünf Menschen - bislang waren es höchstens zehn Personen aus maximal zwei Haushalten. Nähere und längere Kontakte zu anderen Menschen sollten auf ein Minimum reduziert und der Kreis der Kontaktpersonen möglichst konstant gehalten werden, hieß es.

Zudem gilt eine erweiterte Maskenpflicht, die unter anderem an Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel besteht, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt nun eine Maskenpflicht, sofern kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

In Alten- und Pflegeheimen werden die Besucherregeln verschärft. Vom 1. bis 21. Dezember darf nur noch ein Besucher pro Tag einen Pflegebedürftigen im Pflegeheim besuchen. Zwei Besucher pro Tag sind nur noch dann erlaubt, wenn sie aus demselben Haushalt kommen. Die Besucher müssen während des Besuches zudem die ganze Zeit eine FFP2-Maske tragen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nach Angaben des Sozialministeriums bis zum 31. Dezember.

In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis einschließlich 20. Dezember geschlossen. Ein Verkauf von Speisen zum Mitnehmen bleibt der Gastronomie weiterhin erlaubt, ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dagegen nicht gestattet.

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