Gesundheit - Mainz:Ministerin stellt Maßnahmen zum Pflegebedürftigen-Schutz vor

Corona
Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Auch in der Pflege fordert die Corona-Krise in Rheinland-Pfalz derzeit besondere Schutzmaßnahmen. Für die Landesregierung ist daher die Betreuung gefährdeter Menschen einer der Schwerpunkte - neben der Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) stellt heute in Mainz die Schritte dazu vor.

Ebenfalls in der Landeshauptstadt spricht Frauenministerin Anne Spiegel (Grüne) über Aggressionen und häusliche Gewalt. Die Corona-Krise kann die Situation von Frauen, die bereits unter Gewalt leiden, noch verschärfen. Daher sollen kurzfristig und vorübergehend in Rheinland-Pfalz mehr Plätze für Frauen in Not geschaffen werden.

Bei der Ausbreitung des Coronavirus war die Steigerung bei den Fallzahlen zuletzt von zweistelligen auf einstellige Prozentwerte am Tag zurückgegangen. Experten halten es aber für zu früh, schon von einem Trend zu sprechen. "Wir beobachten die Entwicklung der Zahl der Neuinfektionen sehr genau", sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Rheinland-Pfalz war bis Donnerstag um 7,9 Prozent auf 3276 gestiegen, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Damit hat sich die Steigerung von Tag zu Tag in dieser Woche wieder etwas verstärkt - am Montag waren es 5,5 Prozent. Sie blieb weiter unter den zweistelligen Steigerungsraten der vergangenen Woche. Bis Donnerstag (Stand: 10.00 Uhr) registrierte das Ministerium den Tod von 27 mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Rheinland-Pfalz, zwei mehr als am Vortag.

Nach Einschätzung der Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz hält sich ein Großteil der Menschen an die im Zuge der Corona-Krise erlassenen Beschränkungen. Beobachtet würden nur wenige Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Vereinzelt stelle die Polizei vor allem Verstöße gegen das Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum fest, wenn also kleine Gruppen von mehr als zwei Personen gemeinsam unterwegs seien - dabei wird mal gegrillt und auch mal gekickt.

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