Gesundheit - Mainz:Dreistufiger Corona-Warn- und Aktionsplan in Rheinland-Pfalz

Corona
Ein Coronavirus unter dem Mikroskop. Foto: Center for Disease Control/epa/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen dreistufigen Warn- und Aktionsplan zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erarbeitet, der am Dienstag in Kraft getreten ist. Er sieht auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte die drei Warnstufen Gelb, Orange und Rot mit jeweils speziellen Regelungen und Einschränkungen vor, die bei Bedarf schrittweise gesteigert oder zurückgenommen werden können. Damit wollen Land und Kommunen regional flexibel auf mögliche Änderungen der Lage reagieren, gegebenenfalls sogar bezogen auf einzelne Gemeinden.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing Lichtenthäler (beide SPD) haben den Plan am Dienstag vorgestellt. Er trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Mit Stand Dienstagmittag war nirgends in Rheinland-Pfalz eine Warnstufe erreicht.

Die gelbe Warnstufe ist erreicht, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage fünf Tage lang bei 20 Fällen pro 100 000 Einwohnern oder darüber liegt. Übersteigt diese sogenannte 7-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander den Wert von 35, wird die Stufe Orange erreicht, bei über 50 dann Rot. Die Maßnahmen reichen von eher allgemeinen Verhaltensmaßregeln bei Stufe Gelb über Verschärfungen der Personenbegrenzung und Maskenpflicht bei Orange bis hin zu Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und dem Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht bei Rot.

Die Farbe Grün fehlt bei dem Alarmplan. Dreyer hatte dazu vorher klar gemacht, dass sie das Bild einer Ampel "für weniger passend" hält. "Denn in der Corona-Pandemie stehen die Zeichen nicht auf Grün, das führt zu einer falschen Sicherheit", hatte sie noch am Montag gesagt. Sie habe aber nichts dagegen, wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Ampel die Rede sei, fügte sie am Dienstagabend hinzu. Eine Ampel mit den Farben Grün-Gelb-Rot gibt es seit Längerem in Berlin.

Das Hauptproblem beim Infektionsgeschehen seien derzeit die privaten Feiern, sagte Dreyer. Der Beschluss der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel sehe daher unter anderem vor, dass Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden sollen. Das soll gelten, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Bei Feiern in privaten Räumen soll eine maximale Teilnehmerzahl von 25 empfohlen werden. Wenn die Zahl von 50 Neuinfektionen überschritten wird, soll die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt werden, in privaten Räumen auf 10.

Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Über die genaue Höhe der Bußgelder in Rheinland-Pfalz werde die Landesregierung in den kommenden Tagen entscheiden, kündigte Dreyer an.

Der vorgelegte Warn- und Alarmplan soll eine Handlungsempfehlung für die kommenden Wochen sein. Die örtlichen Behörden sollen befugt und notfalls auch verpflichtet sein, über die Verordnung hinausgehende Maßnahmen, aber auch Ausnahmen anzuordnen, teilte die Landesregierung mit. Automatismen sollen keine ausgelöst werden. Außerdem soll berücksichtigt werden, ob die Fälle auf ein eingrenzbares Geschehen - beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung - zurückzuführen sind.

DIE EINZELNEN STUFEN:

GELB - "Warnstufe"

tritt in Kraft bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 20 Fällen über fünf Tage. Es gilt bei Gelb wie auch bei den anderen beiden Farben die Einschränkung: "Es sei denn, das Geschehen ist eingrenzbar". In dieser Phase soll an die Bevölkerung appelliert werden, sich verantwortungsvoll zu verhalten, die Hygieneregeln einzuhalten und zu lüften.

ORANGE - "Gefahrenstufe"

Am ersten Tag, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert 35 Fälle erreicht, tritt auf Einladung des Gesundheitsministeriums eine regionale Corona-Task-Force zusammen. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der jeweils betroffenen Kommunen, Ordnungsbehörden, des Gesundheitsamts, von Gesundheits -, Innen- und Bildungsministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, kommunalen Spitzenverbänden und der Polizei. Dieses Gremium empfiehlt dann die jeweiligen Maßnahmen. In dem Plan werden als Beispiele genannt: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter; Erweiterung der Maskenpflicht zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen; Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl für Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 Prozent der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitäten; Verbot von Kontaktsport.

ROT - "Alarmstufe"

Die Task Force gibt in diesem Fall Empfehlungen für regionale Maßnahmen mit dem Hauptziel, eine flächendeckende Ausbreitung des Corona-Geschehens zu verhindern. Als Beispiele werden in dem Plan folgende Einschränkungen - zusätzlich zur Stufe Orange - aufgeführt: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 Quadratmeter; Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen; Maskenpflicht auf öffentlichen stark frequentierten Plätzen; Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen; Etablierung von Notbetreuungen; Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen; weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche; Entscheidung über Sperrstunden.

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