Gesundheit - Magdeburg:Öffnungen bei stabiler Inzidenz unter 100

Corona
Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild (Foto: dpa)

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Magdeburg (dpa) - Pünktlich zu den Pfingstferien ermöglicht Sachsen-Anhalt in Kreisen mit relativ wenigen Corona-Infektionen Öffnungen in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel, Kultur und Tourismus. Dort sollen auch Modellprojekte wieder erlaubt werden. Die Landesregierung stellte am Freitag eine entsprechende neue Corona-Landesverordnung vor, die bereits am Samstag in Kraft tritt.

WO DIE REGELN GELTEN

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die mehr als 100 Infektionen pro Woche und 100 000 Einwohner verzeichnen, gilt weiterhin die sogenannte Bundes-Notbremse. Die Lockerungen der Landesverordnung greifen erst zwei Tage, nachdem der Wert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 gelegen hat. Magdeburg unterschritt die Marke am Freitag als einziger Kreis im Land am fünften Werktag in Folge. Steigt der Wert am Wochenende nicht wieder über 100, könnte die Landeshauptstadt ab Sonntag erste Öffnungen erlauben.

Der Rest des Landes muss sich noch gedulden. Außer in Magdeburg lag der Wert am Freitag einzig im Landkreis Börde unter 100, allerdings erst den zweiten Werktag hintereinander. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zeigte sich aber optimistisch, dass bald auch andere Gegenden lockern können. Wenn sich die aktuelle positive Entwicklung der Corona-Zahlen fortsetze, könne die Sieben-Tage-Inzidenz in den kommenden zwei bis drei Wochen etwa in der Hälfte der 14 Kreise des Landes den Schwellenwert dauerhaft unterschreiten, schätzte Haseloff.

GASTRONOMIE

Gastronomen dürfen nach der neuen Landesverordnung ihre Außenbereiche wieder öffnen - müssen aber strenge Vorgaben beachten. So müssen die Gäste einen negativen Corona-Test vorzeigen, außerdem dürfen maximal sechs Menschen an einem Tisch sitzen. Eine vorherige Anmeldung für das Eis oder das Bier im Außenbereich ist nicht mehr nötig. Die Gastronomen müssen die Gäste aber analog oder digital dokumentieren.

KULTUR

Museen, Gedenkstätten, Austellungshäuser, Bibliotheken und Archive dürfen mit strengen Abstandsregeln und Zugangsbeschränkungen wieder öffnen. Im Freien dürfen außerdem Literaturhäuser, Theater, Kinos und Konzerthäuser Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen anbieten.

Darüber hinaus dürfen nicht von der Bundes-Notbremse betroffene Kreise bis zu drei kulturelle Veranstaltungen im Rahmen von Modellprojekten beantragen. Dafür gelten noch strengere Regeln, als für die geöffneten Angebote: Die Projekte dürfen unter anderem höchstens zwei Wochen dauern, pro Tag und Kreis dürfen außerdem nur 100 Menschen daran teilnehmen.

TOURISMUS

Die neue Landesverordnung soll Angebote des "autarken Tourismus" möglich machen: Also Reiseziele, an denen sich die Reisenden selbst verpflegen können. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) nannte als Beispiele Campingplätze und Ferienwohnungen. Dort dürfen zwei Haushalte gemeinsam Urlaub machen.

EINZELHANDEL UND KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Einkaufen nach vorheriger Terminvergabe, das sogenannte Click and Meet, ist wieder gestattet. Die Testpflicht entfällt dabei, es gelten aber Abstands- und Hygieneregeln. Unter den gleichen Bedingungen dürfen auch Friseure, Kosmetiker, Nagel- und Piercingstudios sowie Massage- oder Fußpflegepraxen wieder öffnen.

SPORT 

Die Außenbereiche von Schwimmbädern und Hallenbädern sollen wieder öffnen dürfen. Die Landesregierung unterscheidet außerdem nicht weiter unter Kontaktsport und kontaktfreiem Sport. Im Freien darf grundsätzlich wieder in Gruppen bis zu 25 Menschen trainiert werden.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN UND TESTPFLICHT

Menschen, die bereits vollständig geimpft sind oder eine Corona-Infektion überstanden haben, werden gemäß des Beschlusses des Bundes künftig wie Menschen mit negativem Test behandelt. Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test vorweisen kann, der zwischen 28 Tage und sechs Monate alt ist. Der Impfschutz gilt ab zwei Wochen nach der letzten nötigen Spritze als vollständig.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen: Treffen sind draußen nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und bis zu fünf Menschen eines weiteren Haushalts erlaubt. Genesene und Geimpfte werden dabei jedoch nicht mehr mitgezählt. Die Nächtliche Ausgangsbeschränkungen der Bundes-Notbremse fällt weg.

BESUCHSRECHTE IN PFLEGEEINRICHTUNGEN

Unabhängig von der Inzidenz im Landkreis werden die Regeln für Besuche in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gelockert. Statt nur einem Besucher pro Tag dürfen die Bewohner bis zu fünf Besucher aus zwei Haushalten empfangen.

WIE GEHT ES WEITER?

Die neue Verordnung soll zunächst bis zum 24 Mai gelten. In zwei Wochen will die Landesregierung sie durch eine neue ersetzen. "Dann sieht die Welt schon wieder ganz anders aus", sagte Haseloff. "Mit der höher stehenden Sonne wird alles gut werden in Sachsen-Anhalt."

© dpa-infocom, dpa:210506-99-496343/6

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