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Gesundheit - Magdeburg:Keine Homöopathie mehr in Weiterbildungsordnung für Ärzte

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Magdeburg (dpa/sa) - Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat eine neue Weiterbildungsordnung beschlossen und verzichtet künftig auf die Zusatzbezeichnung Homöopathie. "Da wissenschaftliche Nachweise zur Wirksamkeit fehlen, ist die Kammerversammlung dem Vorschlag des Vorstandes gefolgt und hat die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen", teilte die Ärztekammer am Samstag nach einer Kammerversammlung in Magdeburg mit. Ärzte könnten sich dennoch weiter auf dem Gebiet der Homöopathie betätigen. Nach Bremen sei Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das die Zusatzbezeichnung nicht mehr vorsieht.

Die beschlossene neue Weiterbildungsordnung bringe insgesamt eine Neuausrichtung mit sich: Statt des Nachweises von abgeleisteten Zeiten zählten nun Inhalte und Kompetenzen. Sie würden digital statt in Papierform erfasst. Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung erwerben die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ihren Facharzt. Die Weiterbildungsordnung setzt fast eins zu eins ein Muster der Bundesärztekammer um. Ziel ist, die Weiterbildung bundesweit vergleichbar zu gestalten.

Zudem wendeten sich die Ärzte dagegen, dass ökonomische Erwägungen zunehmend ihr Handeln bestimmen. Bei der Kammerversammlung votierten die Delegierten einstimmig für den Entschluss, sich dem Ärzte-Kodex "Medizin vor Ökonomie" anzuschließen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Ärzte wollten dem Prozess hin zu immer mehr Kommerzialisierung in der Medizin eine Haltung im Arbeitsalltag entgegenstellen, die auf ärztlicher Ethik und Werten beruhe.

Die Ärztekammer fordere die Politik und Beteiligte im Gesundheitswesen auf, dafür Sorge zu tragen, dass Ärzte ihre fachlichen Entscheidungen stets allein zum Wohl der Patienten treffen könnten. "Medizin vor Ökonomie" ist den Angaben zufolge eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Zusammenarbeit mit mehreren Berufsverbänden. Ziel des Kodex' sei es, der Ärzteschaft eine ethisch basierte Rückendeckung zu geben.

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