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Gesundheit - Köln:Demonstranten protestieren gegen Ausgangssperre in Köln

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Köln (dpa/lnw) - Bei einer Demonstration auf dem Kölner Heumarkt haben am Samstagabend Gegner der Corona-Ausgangsbeschränkungen ihrem Unmut Luft gemacht. Laut Veranstalter protestierten etwa 250 Menschen unter dem Motto "Nein zu Ausgangssperren! Gesundheitsschutz statt Einschränkung unserer Grundrechte!" und forderten das sofortige Ende der Ausgangsbeschränkungen. Laut Polizei verlief die Kundgebung überwiegend friedlich und weitestgehend unter Einhaltung der Corona-Auflagen. Vor dem Beginn der Ausgangssperre um 21 Uhr wurde die Demonstration beendet.

Verschiedene Organisationen und Aktivisten hielten Reden, zwischendurch wurde Musik gespielt. Auch der Kölner Kabarettist Robert Griess richtete Worte an die Teilnehmer der Versammlung. Die Organisatoren kündigten zudem weitere Proteste gegen die Ausgangssperre an. So soll nächsten Mittwoch eine Kundgebung unter dem Motto "Das Virus geht nicht nachts spazieren, sondern tagsüber arbeiten!" stattfinden.

Parallel zu der Heumarkt-Demonstration habe am Samstagabend am Kölner Barbarossaplatz eine Gruppe von überwiegend schwarz gekleideten Frauen und Männern in Köln randaliert, Rauchbomben auf Streifenwagen und Warnbaken auf Straßen und Schienen geworfen, berichtete die Polizei. Diese Gruppe habe nicht nur gegen die Ausgangsbeschränkungen, sondern für den Erhalt eines Autonomen Zentrums in Köln demonstriert. Gut 30 der Randalierer seien vorübergehend in Gewahrsam genommen worden, teilte die Polizei mit. Gegen sie werde wegen Landfriedensbruchs ermittelt.

Die Ausgangsbeschränkungen in der größten Stadt Nordrhein-Westfalens gelten bis auf weiteres von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Nach Angaben von Oberbürgermeisterin Henriette Reker gab es das seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die hohen Corona-Zahlen und die Auslastung der Intensivstationen machten die Maßnahme unumgänglich, argumentiert die parteilose Politikerin.

Seit Freitagabend darf man nachts nur noch mit triftigem Grund die Wohnung verlassen, etwa wenn man zum Arzt muss, dienstliche Tätigkeiten ausübt oder Kranke begleitet. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.

© dpa-infocom, dpa:210417-99-239519/8

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