Gesundheit - Kiel:Reiserückkehrer aus Schweden müssen nicht mehr in Quarantäne

Corona
Eine 3D-Darstellung eines Coronavirus. Foto: Uncredited/Centers for Disease Control and Prevention/AP/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Kiel/Schwerin (dpa) - Wer aus Schweden in die deutschen Küstenländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zurückkehrt, muss künftig nicht mehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Bislang hatten die beiden Nord-Länder die Quarantäneverordnung restriktiver ausgelegt und auf den Zeitpunkt des auswärtigen Aufenthalts und die damals gültige Einstufung abgestellt. "Der Beschluss der Gesundheitsminister-Konferenz ist ein wichtiger Schritt, um in dieser für viele Urlauber bedeutsamen Frage zu einer einheitlichen Handhabung im Bundesgebiet zu kommen", sagte Schleswig-Holsteins Staatssekretär Matthias Badenhop am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Kiel.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Schwerin bestätigt, dass die Lockerung ab sofort auch für Mecklenburg-Vorpommern gelte. Allerdings müssten Reisende, die vorher zurückgekommen seien, die noch verbleibende Quarantänezeit abwarten, es sei denn, sie unterziehen sich einem Corona-Test und dieser fällt negativ aus.

Wegen der damaligen Überschreitung der Grenze von 50 Fällen je 100 000 Einwohner in Schweden mussten Rückkehrer seit Anfang Juni in den beiden Bundesländern in häusliche Quarantäne. Ein- und Rückreisende aus Schweden mussten sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und das Gesundheitsamt informieren.

Bund und Länder hatten sich am Donnerstag darauf geeinigt, künftig zielgenauer auf lokale Ausbrüche der Corona-Pandemie zu reagieren. Ein- und Ausreisesperren soll es geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind. Das steht in einem nach Beratungen von Kanzleramtschef Helge Braun mit den Staatskanzleichefs der Länder gefassten Beschluss. "Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen", heißt es darin.

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