Landtag - Kiel:Neue Maskenpflicht gilt auch in Schleswig-Holstein

Corona
Eine FFP2-Maske. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Kiel (dpa/lno) - Seit Mitternacht müssen in Schleswig-Holsteins Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf medizinische Masken getragen werden. Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung ist am Montag in Kraft getreten. Sogenannte Alltagsmasken wie aus Stoff genähte Mund-Nase-Bedeckungen oder Halstücher reichen im öffentlichen Nahverkehr und in Supermärkten nicht mehr aus. Die neue Maskenpflicht gilt auch für Pflegeheime und religiöse Veranstaltungen.

Mit der Verordnung hatte die Landesregierung am Freitagabend die von Bund und Ländern vereinbarte Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns bis zum 14. Februar umgesetzt. Die Regierung hatte die Verlängerung mit weiter hohen Infektionszahlen und Virus-Mutationen begründet, die ersten Erkenntnissen zufolge wohl ansteckender sind.

Verschärfte Regeln könnten auch in den neuen Corona-Hotspots Flensburg und Kreis Pinneberg gelten. Dort war die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche am Samstag auf 202,1 (Pinneberg) und 203,0 (Flensburg) gestiegen.

So dürften Bürger nur noch alleine einkaufen, der Zugang zu Spielplätzen muss geregelt werden, Schulen und Pflegeheime sollen die Lage individuell bewerten. Auch die Bewegungsfreiheit könnte auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden.

In Flensburg ist am Sonntag auch die hochansteckende Mutation des Corona-Virus nachgewiesen worden. Um wie viele Fälle es sich genau handelt, konnte ein Stadtsprecher am Sonntag nicht sagen. Anfang dieser Woche war von rund 30 Verdachtsfällen mit der Variante aus Großbritannien berichtet worden.

Für Eltern kleiner Kinder gilt nun eine Sonderregel bei den Kontakten. Kinder bis drei Jahren werden nicht mehr mitgezählt, sondern als Einheit mit einem Elternteil betrachtet. Generell dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts aber nur mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen gibt es für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren und von Pflegebedürftigen.

Eine wichtige Änderung betrifft den deutsch-dänischen Grenzverkehr. Pendler müssen ab sofort - analog zu den Regelungen in Dänemark - einen negativen Corona-Test vorzulegen. Dieser darf höchstens sieben Tage alt sein.

Außerdem müssen Rückkehrer aus Risikogebieten seit Montag 14 statt bislang 10 Tage lang in Quarantäne. Sogenannte Freitestungen und eine Arbeitsquarantäne sind nicht mehr möglich. Dies begründete die Landesregierung mit der Virusmutationen.

© dpa-infocom, dpa:210124-99-152603/3

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