Gesundheit - Kaiserslautern:Umsetzung der Masernimpfpflicht noch unklar in den Kommunen

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Eine Spritze wird vor einen Schriftzug "Impfung" gehalten. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - So viel steht fest: Die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen tritt am 1. März in Kraft. Doch rund fünf Wochen vor dem Stichtag wissen viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz noch nicht genau, wie sie den Gesetzestext aus Berlin in der Praxis umsetzen sollen.

Am 20. Dezember winkte der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz durch: Eltern müssen ab März vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Die Verwaltung muss nun das Zusammenspiel der Schulen und Kitas mit den Gesundheitsämtern und der Schulaufsicht organisieren. Außerdem muss das Prozedere geregelt und der Mehraufwand, den die Kontrolle mit sich bringt, verteilt werden.

Das Land habe bezüglich der Umsetzung und Einhaltung "bisher noch keine Richtlinie erlassen", sagt die Sprecherin der Stadt Worms, Angela Zimmermann. Die Stadt Mainz wartet ebenfalls noch auf konkrete Hinweise, bereite sich währenddessen eigenständig vor, wie eine Sprecherin sagt. Ähnlich lautet die Antwort der Städte Kaiserslautern und Idar-Oberstein: Informationen seien angekündigt, lägen jedoch noch nicht vor.

Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz teilt mit, dass derzeit "intensive Gespräche" mit den Gesundheitsbehörden stattfinden würden, um Schulen und Kindertagesstätten vor dem 1. März klare Hinweise über das erforderliche Vorgehen zu geben. "Die Details der Umsetzung", für die die Gesundheitsbehörden die Letztverantwortung trügen, seien "noch nicht vollumfänglich geklärt". In ihrer Mitteilung hebt die Sprecherin des Ministeriums auch hervor, dass das Masernschutzgesetz ein Bundesgesetz sei und die Landesregierung den Bund in der Pflicht sähe, Handreichungen zu entwickeln.

Das Bundesgesundheitsministerium erarbeite unterdessen, so ein Sprecher, ebensolche Handreichungen für die Länder und eine offen zugängliche Informationsseite. Das soll bis spätestens 10. Februar geschehen sein.

Die Sprecherin des Städtetags Rheinland-Pfalz, Anke Giani gibt sich optimistisch. Sie geht davon aus, "dass es hier zeitnah Informationen seitens der zuständigen Behörden geben wird, die wir dann an unsere Mitgliedsstädte kommunizieren werden".

Trotz aller Rechtsunsicherheiten: Unter Zwang geimpft wird durch das neue Gesetz niemand werden. Ebenso wenig sieht das Gesetz vor, dass schulpflichtige Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn es keinen Impfnachweis gibt. Hier droht stattdessen eine Ladung zum Gesundheitsamt, das dann beraten und als Ultima Ratio auch Buß- oder Zwangsgeld verhängen kann.

Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masernimpfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

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