Gesundheit - Hannover:Hotelübernachtung bei Weihnachtsbesuch möglich

Corona
Anke Pörksen, Regierungssprecherin der niedersächsischen Landesregierung, spricht. Foto: Peter Steffen/dpa (Foto: dpa)

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Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen sind in der Corona-Pandemie Hotelübernachtungen für Besuche zu Weihnachten und über Silvester erlaubt. Für den Besuch von Verwandten und auch engen Freunden zum Fest und zum Jahreswechsel werde es möglich sein, sich im Hotel einzuquartieren, kündigte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover an.

In der am Freitag vorgelegten neuen Corona-Verordnung des Landes heißt es zwar wie bislang, dass Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt und nur "zu notwendigen Zwecken" erlaubt seien. Allerdings wird in der Begründung der Verordnung klargestellt, dass bei Besuchen von Verwandten oder engen Freunden Übernachtungen "im direkten Zusammenhang mit der Teilnahmen an Weihnachts- oder Silvesterfeiern als "nicht-touristische" Übernachtungen" zulässig seien.

Auch Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen und Nordrhein-Westfalen räumen eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen ein - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin betonte, ist es nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche Übernachtungen zu ermöglichen. Die Bürger blieben weiterhin aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden.

"Da familiär bedingte Reisen von touristischen Reisen schwer abzugrenzen sind, haben sich Bund und Länder nicht darauf geeinigt, eine solche Ausnahme bei der Nutzung von Hotels in den Beschluss aufzunehmen", erläuterte Seibert. Abweichungen im Detail seien bei den Beschlüssen aber möglich.

In seiner neuen Corona-Verordnung, die am 1. Dezember in Kraft tritt und über die am Tag zuvor noch der Landtag debattieren wird, setzt Niedersachsen die in den Beschlüssen gefassten Verschärfungen der Corona-Regeln und die für die Weihnachtszeit und bis Neujahr geplanten Lockerungen um. Unter anderem geht es um die Beschränkung der Kontakte drinnen und draußen auf fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder unter 14 nicht mitzählen. Der Einzelhandel ist von einer reduzierten Zahl an Kunden, die in den Läden erlaubt sind, betroffen. Außerdem wird die Maskenpflicht auf den Bereich vor den Geschäften und Parkplätze ausgedehnt.

Über Weihnachten bis Neujahr ermöglicht Niedersachsen gemäß der Bund-Länder-Einigung Kontakte von bis zu zehn Personen, unabhängig von der Familienzugehörigkeit, wobei Kinder unter 14 nicht berücksichtigt werden.

Das Verbot von Böllern und Feuerwerk betrifft wie im Bund-Länder-Beschluss formuliert belebte öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängliche Flächen. Die neue niedersächsische Corona-Verordnung beauftragt die Landkreise und großen Städte, entsprechende Verbotszonen mit Allgemeinverfügungen einzurichten. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

Obwohl Kirchen und Landesregierung konkrete Regelungen für Weihnachtsgottesdienste in diesen Tagen noch absprechen wollen, wurde in der neuen Verordnung bereits ergänzt, dass Gottesdienste nicht nur in Kirchen und Gemeindehäusern, sondern auch "in dafür geeigneten Räumen und im Freien" möglich wären. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass manche Kirchengemeinden Gottesdienste im Freien, etwa in einem Fußballstadion, oder auch in anderen Lokalitäten als der Kirche planen.

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