Süddeutsche Zeitung

Gesundheit - Hamburg:Vor Schulöffnung: Inzidenz auf höchsten Stand seit Januar

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Hamburg (dpa/lno) - Drei Tage vor der geplanten teilweisen Schulöffnung ist die Corona-Inzidenz in Hamburg auf den höchsten Stand seit Ende Januar gestiegen. Die Zahl der neu gemeldeten Corona-Infektionen kletterte am Freitag auf 339 - das waren 36 mehr als am Vortag und 116 mehr als am Freitag vor einer Woche, wie die Gesundheitsbehörde mitteilte. Die Inzidenz, also die Zahl neuer Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, stieg von 80,6 auf 86,7. Zuletzt hatte der Wert Ende Januar mit 88,6 höher gelegen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Toten stieg um 10 auf 1324. Auch deutschlandweit gingen die Zahlen am Freitag hoch, die Inzidenz kletterte auf 69,1.

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) hatte am Freitag die Sieben-Tage-Inzidenz, an die bisher viele Lockerungen oder Verschärfungen gekoppelt sind, als nicht allein aussagekräftig gewertet. Sie dürfe nicht das alleinige Instrument für Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen sein, sagte Rabe am Freitag NDR 90,3. "Wenn es um die weitere Perspektive geht, so will ich darauf hinweisen, dass der Inzidenzwert alleine auf Dauer nicht die richtige Richtschnur ist."

Vielmehr sei entscheidend, dass keine Menschen mehr schwer krank werden oder sterben. Diese Zahlen müssten auch "in eine kluge Abwägung" mit eingebunden werden. Eine Infektion bei Jüngeren sei auch Virologen zufolge anders zu bewerten als eine bei Älteren. "Und die reine Durchschnitts-Inzidenz führt deshalb nicht weiter, um solche wichtigen Fragen zu beantworten."

Am Montag wird in Hamburg nach drei Monaten des Lernens von zuhause der Präsenzunterricht wieder teilweise hochgefahren. Zunächst sollen die Grundschul- und die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen im Wechselunterricht in ihre Klassenräume zurückkehren. Rabe zeigte sich davon überzeugt, dass mit einem gut funktionierenden Selbstschnelltest-Konzept eine weitere Öffnung der Schulen in Hamburg nach Ostern möglich ist. Die Schulbehörde habe mehr als eine Million solcher Tests zur Verfügung gestellt bekommen.

Dabei handele es sich nicht um die Tests mit den ganz langen Stäbchen. "Es sind Stäbchen, mit denen man ganz vorn in der Nase bohrt. Wie hat ein Arzt gesagt? Jeder, der schon mal in der Nase gebohrt hat - einige Hamburger sollen das ja tun - die können das auch selber."

Auch wer ab Montag sich beim Friseur rasieren oder im Kosmetiksalon im Gesicht behandeln lassen will, muss vorher einen Corona-Test machen. Bislang waren nur solche körpernahen Dienstleistungen erlaubt, bei denen Kunden eine Maske tragen konnten, wie etwa beim Haareschneiden, bei dem man weiter keinen Test braucht. "Ein Nachweis über einen negativen Coronavirus-Testbefund ist Voraussetzung, um bestimmte Einrichtungen zu besuchen und Leistungen in Anspruch zu nehmen", teilte die Hamburger Gesundheitsbehörde am Freitag mit. Sollten demnächst auch Gaststätten und Hotels in Hamburg öffnen dürfen, brauchen Gäste auch dafür einen Test. Akzeptiert würden nur maximal zwölf Stunden alte Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden müssen, oder höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests.

Für Besucher von Pflegeeinrichten waren bereits Schnelltests vorgeschrieben. Auch für diese Tests gilt nun die Zwölf-Stunden-Frist. Die neue Regelung entspreche dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März. Der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich, sprach von einem Kompromiss zwischen einer strengen medizinischen Sicht und einer pragmatischen Linie. Die Regel für Pflegeheime stehe damit im Einklang mit allen anderen Bereichen.

Die Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) zeigte sich verärgert über die Regelung. Diese Möglichkeit, externe negative Testergebnisse für den Einrichtungsbesuch zu nutzen, sei scheinbar durch den Hamburger Senat von 48 Stunden auf 12 Stunden verkürzt worden. Damit sei die entstehende Testinfrastruktur in Hamburg sowohl für die Einrichtungen als auch für die Besuchenden praktisch nicht nutzbar.

Aufatmen kann in Hamburg zumindest erst mal ein Jogger. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab einem Eilantrag gegen die an Wochenenden und Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht für Jogger an Alster, Elbe und im Jenischpark statt. Der am Freitag veröffentlichte Beschluss gelte aber nur für den Antragsteller, teilte das Gericht mit. Die Stadt kündigte umgehend Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht an. Sollte der Beschluss dort bestätigt werden, wäre die Maskenpflicht für Jogger in den Grünanlagen aber faktisch gekippt.

Der Senat sei davon überzeugt, dass die Maskenpflicht in bestimmten Straßen und Parkanlagen dringend erforderlich ist, teilte eine Sprecherin nach Verkündung des Beschlusses mit. Ziel der Maskenpflicht sei es, Ansteckungen zu verhindern.

© dpa-infocom, dpa:210312-99-794217/3

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