Gesundheit - Hamburg:Quarantäne-Verweigerer könnten in Ausreisegewahrsam kommen

Corona
Logo des Flughafen Hamburg auf einem Trennband. Foto: Bodo Marks/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Bei wiederholten Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie könnten Menschen in Hamburg demnächst im Ausreisegewahrsam am Flughafen landen. "Das könnte ein geeigneter Ort sein", sagte der Sprecher der Innenbehörde, Frank Reschreiter, am Freitag. Er sprach von einer Option und betonte zugleich: "Wir haben noch keinen Fall." Die Einrichtung sei dafür geeignet, weil sie kein Gefängnis, aber abgeschlossen und zurzeit nicht belegt sei. Wegen des nahezu eingestellten Flugverkehrs sind zurzeit keine Abschiebungen möglich.

Reschreiter erläuterte, dass die Polizei bei renitenten Verstößen in Amtshilfe für die Gesundheitsämter tätig werde. Eine Ingewahrsamnahme könne jedoch nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 30) heißt es, dass Ansteckungsverdächtige, die der Quarantäne-Anordnung nicht nachkommen, zwangsweise in einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses oder einer anderen geeigneten Einrichtung "abgesondert" werden können.

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