Gesundheit - Hamburg:Konzertwirtschaft vermisst Definition zu Großveranstaltung

Deutschland
Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv). Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa) - Nach den jüngsten Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern vermisst der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft eine klare Definition von Großveranstaltungen. "Wir wüssten gerne, wo denn die Grenze zwischen "Großveranstaltungen" und kleinen Veranstaltungen gezogen wird", teilte Verbandspräsident Jens Michow am Mittwoch mit.

Bund und Länder hatten am Dienstag weitere Beschränkungen beschlossen, um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus zu bremsen. Spätestens ab 28. Dezember sollen Großveranstaltungen ohne Publikum stattfinden.

"Ich freue mich auch darüber, dass in dem Beschluss angekündigt wird, dass Bund und Länder die weitere Entwicklung der Förderhilfen "im Blick" behalten werden und dabei auch "die besonderen Bedarfe der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft in den Blick nehmen" wollen", sagte Michow. "Unser Wirtschaftszweig wird die aktuelle neue Corona-Welle allerdings nur überstehen, wenn für uns schnell ein Sonderprogramm geschaffen wird, welches diese "besonderen Bedarfe" auch umfassend berücksichtigt. Wir brauchen dringend einen Marshallplan für die Veranstaltungswirtschaft."

© dpa-infocom, dpa:211222-99-479951/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: