Gesundheit - Greifswald:Osterausflüge an die Küste und auf die Inseln gestattet

Corona
Manuela Schwesig (SPD) spricht bei einer Landtagssitzung. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Osterspaziergänge am Ostseestrand oder ein Tagesausflug an die Mecklenburgische Seenplatte sind nun doch in den kommenden Tagen erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald kippte am Donnerstag die Reiseverbote der Landesregierung für Einheimische zu den Ostsee-Inseln, an die Küste und die Seenplatte.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) appellierte noch am selben Abend an die Bürger des Landes, in den nächsten Tagen trotzdem keine Ausflüge zu den touristischen Hotspots in MV, wie Rügen oder Usedom, zu unternehmen. Sie hoffe, dass die Menschen an den Feiertagen in ihrem Wohnumfeld bleiben, um die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung des Coronavirus nicht zu gefährden, sagte sie.

Gegen die Reisebeschränkungen für die Bürger des Landes von Karfreitag bis Ostermontag waren beim OVG Klagen eingegangen. Nach einem Hinweis aus Greifswald hatte die Landesregierung am Dienstag die umstrittene Verordnung präzisiert und die Orte und Inseln genau aufgeführt, zu denen keine Tagesausflüge stattfinden dürfen. Dies reichte dem OVG wohl nicht aus. "Wir wissen nicht, woran es gescheitert ist", sagt Schwesig am Donnerstagabend. Eine Begründung des OVG lag zunächst nicht vor.

Auch Bootsbesitzer dürfen über Ostern aufs Wasser und Angler ihre Ruten auspacken. Das stellte die Wasserschutzpolizei klar. Sportboothäfen, Marinas, Yachtclubs sowie Bootshausanlagen sind zur Bekämpfung des Coronavirus zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Allerdings sei der Zutritt dem Betreiber sowie den Bootseignern mit maximal einer weiteren Person oder den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes gestattet, erklärte die Wasserschutzpolizei in Waldeck bei Rostock.

Die Regeln erlaubten auch die Ausfahrt auf ein Gewässer mit dem eigenen Boot ebenso wie das Angeln im eigenen Boot oder an Land. Auch der Aufenthalt und die Übernachtung auf dem eigenen Boot im Sportboothafen oder auf dem Wasser sei gestattet. Nicht erlaubt seien dagegen die Vermietung von Booten, geführte Angeltouren, Ausbildungsfahrten, Regatten oder gemeinschaftliche Ausfahrten sowie Feierlichkeiten in Sportboothäfen.

Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die niedrigste Infektionsrate mit dem Coronavirus mit 36 nachgewiesenen Fällen je 100 000 Einwohner. Von Mittwoch zu Donnerstag (16.00 Uhr) stieg die Zahl der Infizierten um 14 auf 585. Die Zahl der Toten blieb zum Vortag mit elf konstant.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: