Gesundheit - Gießen:Klinikbeschäftigte dürfen mit positivem Corona-Test arbeiten

Corona
FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Gießen (dpa/lhe) - Pandemiebedingte Personalausfälle bringen das Uni-Klinikum in Gießen derart an die Grenzen, dass nun auch Beschäftigte mit positivem Corona-Test zum Dienst erscheinen dürfen. Voraussetzung sei, dass diese sich selbst für arbeitsfähig erklären und durchgängig eine FFP-2-Maske tragen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Die Klinik reagiere damit auf einen "Höchststand an krankheits- und isolationsbedingten Ausfällen bei Mitarbeitenden über alle Dienstarten hinweg".

Die Regelung betrifft demnach auch die Pflege. Allerdings werde darauf geachtet, dass positiv Getestete nicht in vulnerablen Bereichen - etwa auf Krebsstationen - eingesetzt werden. Über die neue Regelung hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

Nach Angaben der Sprecherin greift die Klinik in Gießen - das Schwester-Krankenhaus in Marburg sei nicht betroffen - auf einen Erlass der hessischen Landesregierung zurück. Demzufolge sei es unter bestimmten Voraussetzungen bei quarantäne- oder isolationsbedingtem Personalausfall möglich, dass positiv getestete Mitarbeiter, die sich als arbeitsfähig erklären, "ausnahmsweise" und mit FFP-2-Maske in der Patientenversorgung eingesetzt werden können. Vulnerable Bereiche sollen dabei möglichst außen vor bleiben.

"Unser Ziel ist es, mit Hilfe dieser Maßnahme die Patientenversorgung am Gießener Uni-Klinikum, welches zentrale Bedeutung für die gesamte mittelhessische Region besitzt, bestmöglich aufrecht zu erhalten", erklärte der Ärztliche Geschäftsführer, Werner Seeger, zu der am Vortag getroffenen Entscheidung. "Wir haben zurzeit einen noch nie da gewesenen Personalausfall. Nicht nur in der Pflege und der Ärzteschaft, sondern in verschiedensten Bereichen, die für die Versorgung der Patienten gleichermaßen relevant sind."

Vor kurzem waren auch Änderungen am Uni-Klinikum Frankfurt bekannt geworden: Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, dürfen dort positiv getestete Mitarbeiter nach einer Isolationszeit von fünf Tagen und mindestens zweitägiger Symptomfreiheit wieder arbeiten, wie der Ärztliche Direktor, Jürgen Graf, berichtet hatte. Dafür sei allerdings auch ein negativer Antigentest notwendig, den die Mitarbeiter auch selbst machen dürften. Vorher war dies nur mit offiziellem PCR-Test möglich gewesen.

© dpa-infocom, dpa:220728-99-191598/2

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