Gesundheit - Frankfurt am Main:Kassenärztliche Vereinigung will Tests nicht abrechnen

Gesundheit - Frankfurt am Main: Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt (dpa/lhe) - Die für die Abrechnung aller Corona-Schnelltests in Hessen zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) will diese Aufgabe künftig nicht mehr übernehmen. Die neue Test-Verordnung sei über das Knie gebrochen, weder die Akteure noch die Öffentlichkeit seien mitgenommen worden, sagte ein Sprecher der KV-Hessen am Freitag. Was in der neuen Verordnung stehe, sei nicht mehr überprüfbar hinsichtlich Betrügereien. "Wie soll in Arztpraxen überprüft werden, ob ein Testkriterium erfüllt ist und Arztpraxen haben keine Bargeldkassen." Die Zahlung von drei Euro sei zudem bürokratischer Mehraufwand.

Kostenlose Tests gibt es seit Donnerstag nun nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit hatten am Donnerstag in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt, dass sie Bürgertestungen "zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können." Sie begründeten dies unter anderem damit, dass sie Anspruchsvoraussetzungen noch weniger als schon der Vergangenheit prüfen könnten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden.

"Ob es weiter Tests gibt, ist nicht unsere Entscheidung", sagte der Sprecher der KV-Hessen. Dies sei Sache des Bundesgesundheitsministeriums. Vielleicht könne ja auch jemand anderes die Abrechnung übernehmen. "Wir können es nicht überprüfen und deswegen können wir auch keine mehr abrechnen."

Wegen der fälligen drei Euro haben Apotheken in Hessen bereits ihr Testangebote eingestellt. Durch die neue Verordnung sei der Aufwand für die Anbieter höher geworden, hatte der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Holger Seyfarth, am Donnerstag mitgeteilt. Die drei Euro teuren Testen bedeuteten mehr Dokumentation zu einer geringeren Vergütung. Eine Mehrheit der Apotheken habe aber bereits vor der Verordnung die Bürgertests eingestellt, weil die Nachfrage in den vergangenen Monaten stark gesunken sei.

© dpa-infocom, dpa:220701-99-873333/2

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