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Gesundheit - Frankfurt am Main:Adoptivmutter scheitert mit Klage auf Verdienstausfall

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Adoptivmutter eines als Baby vernachlässigten Kindes ist mit einer Klage auf Verdienstausfall gegen die behandelnden Ärzte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheitert. Die Mediziner hatten in dem Fall Medikamente unter anderem wegen einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) verschrieben, teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch mit. Später wurde aber ein partielles Fetales Alkoholsyndrom festgestellt, das durch Trinken in der Schwangerschaft entsteht.

Die Adoptivmutter, die das Kind zunächst mit ihrem Mann in Pflege aufgenommen und dann adoptiert hatte, verlangte den Ausgleich eines Verdienstausfalls in Höhe von 150 000 Euro. Sie habe einen dreijährigen Erziehungsurlaub genommen und danach ihre frühere Vollzeitbeschäftigung aufgegeben. Das OLG wies ihre Berufung zurück und urteilte, es liege kein Behandlungsfehler vor. (Aktenzeichen 8 U 86/18)

Unter anderem sei nicht nachzuweisen, dass die Ärzte von dem Alkoholkonsum der minderjährigen Mutter des Kindes wussten, befanden die Richter. Das Baby sei in den ersten Lebenswochen auch vernachlässigt worden, was ebenfalls zu Auffälligkeiten führen könne. Eine frühere Behandlung hätte auch nicht zu einer normalen Entwicklung geführt.

Hinzu komme, dass die Frau ihre Berufstätigkeit nicht wegen der Erkrankung des Kindes aufgegeben habe, sondern, um dem Kind Nähe und Fürsorge zukommen zu lassen. Sie könne aber "aus dem Behandlungsvertrag den Mehraufwand für die Pflege und Versorgung des durch die Behandlung geschädigten Kindes als eigenen Schaden geltend" machen, erklärte das Gericht.

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