Gesundheit - Erlangen:Schärfere Corona-Regeln in vielen Kreisen und Städten

Bayern
Mundschutzmasken. Foto: Rene Traut/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Fast in der Hälfte der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte gelten wegen stark steigender Corona-Zahlen nun eine striktere Maskenpflicht, verschärfte Kontaktbeschränkungen und Sperrstunden in der Gastronomie. Die strikteren Regeln gelten automatisch überall dort, wo die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen den Wert 35 beziehungsweise 50 übersteigt.

Die Liste der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte will das Gesundheitsministerium ab sofort täglich um 15.00 Uhr auf seiner Homepage veröffentlichen - die verschärften Regeln gelten dann jeweils ab dem Tag darauf. Am Samstag waren 42 Kommunen über dem Wert 35, 20 davon sogar über dem Wert 50. Insgesamt gibt es 71 Kreise und 25 kreisfreie Städte in Bayern. "Die Stärke unserer Regeln liegt darin, dass wir individuell auf die Lage vor Ort reagieren können", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Samstag. "Das soll uns helfen, einen landesweiten Lockdown möglichst zu vermeiden."

Nach der neuen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die das Ministerium in der Nacht auf Samstag veröffentlichte, werden die verschärften Regeln in den Corona-Hotspots automatisch wirksam, ohne dass die Kommunen nochmals darüber entscheiden könnten oder müssten.

Schon ab einem Wert von 35 gilt eine verschärfte Maskenpflicht - und zwar auf von den Kommunen festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, etwa in Fußgängerzonen. Ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeitparks, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Schlössern. Außerdem besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichem.

In den Schulen der betroffenen Kommunen gilt ab sofort automatisch an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Und ab einem Wert von 50 müssen auch Grundschüler im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bislang hatten die Kommunen hier noch etwas Ermessensspielräume, ab wann die Maskenpflicht genau greift. Für Horte und Mittagsbetreuungen in Corona-Hotspots gelten die gleichen Regeln wie für Grundschulen - also automatisch eine Maskenpflicht, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert über 50 liegt.

Und auch am Arbeitsplatz gilt laut Gesundheitsministerium ab Montag eine Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 35, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. "Dort, wo kein Abstand halten von 1,5 Metern möglich ist, insbesondere bei Begegnungsflächen, in Fahrstühlen, Fluren oder Kantinen", sagte ein Ministeriumssprecher. "Gleiches gilt am Arbeitsplatz auch beim Sitzen, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern vorhanden ist."

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht verschärft, besonders in Bussen und Bahnen sowie auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen. "Wir müssen alles unternehmen, um die sprunghafte Ausbreitung des hochgefährlichen Virus einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown zu verhindern", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Deshalb werde es die Polizei auch nicht bei mahnenden Worten belassen, sondern konsequent ein Verwarnungsgeld verhängen oder sogar Anzeige beim Gesundheitsamt erstatten.

Die landesweit gültige Corona-Ampel sieht zudem vor, dass sich bei Werten über 35 in den Regionen - egal wo - nur noch Bewohner von zwei Hausständen oder maximal 10 Personen treffen dürfen. Bei einer sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich dann nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen. Diese Beschränkungen gelten auch für alle Arten von privaten Feiern.

Zudem gelten bei hohen Corona-Zahlen regional künftig strikte Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden und es gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.

Dies kritisierte der bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ebenso wie die Informationspolitik der Staatsregierung. Auch bei den jüngsten Maßnahmen habe viel zu wenig Zeit zwischen Bekanntgabe der neuen Regeln und deren Umsetzungspflicht gelegen, bemängelte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei ein völlig unnötiges Ärgernis in der schwersten Krise des Gastgewerbes seit dem Zweiten Weltkrieg.

Insgesamt haben sich nach den Daten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit inzwischen bereits 78 187 Menschen im Freistaat mit dem Coronavirus infiziert; 2711 sind gestorben. Als genesen gelten 66 310 Menschen.

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