Gesundheit - Erfurt:Testpflicht: Verband kritisiert Regelung

Corona
Jacken und Rucksäcke hängen in einer Kita an Haken im Flur. Foto: Caroline Seidel/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Nach Ansicht des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes gibt es zu viele offene Fragen, um Konzepte für Corona-Pflicht-Testungen an Kitas zu erstellen. Der kommunale Spitzenverband weist seine Mitglieder auf die Möglichkeit hin, dem Bildungsministerium mitzuteilen, dass aus rechtlichen Gründen die entsprechende Regelung nicht umgesetzt werden könne, wie aus einem Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes hervorgeht. Das Schreiben wurde am Mittwoch an die Gemeinden und Städte verschickt und liegt der dpa vor. Man habe sich dazu auch mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen abgestimmt.

"Zu viele Fragen sind derzeit noch offen beziehungsweise seitens des Landes noch nicht beantwortet", heißt es in dem Schreiben. So seien etwa Fragen zur Beschaffung und Finanzierung der Corona-Tests noch nicht geklärt. In Thüringen sind viele Gemeinden und Städte Träger von Kitas.

Hintergrund ist eine Regelung in der aktuellen Corona-Verordnung, wonach die Träger von Kitas dem Bildungsministerium bis Freitag ein Konzept vorlegen müssen, wie eine Testpflicht in den Einrichtungen umgesetzt werden kann. Vorgabe ist dabei, dass sich das Personal zweimal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen lassen soll. Eine ähnliche Testpflicht gibt es bereits in Pflegeheimen.

"Die Basis für ein solches Konzept fehlt", sagte der Geschäftsführer des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, Ralf Rusch, der dpa. Man erkenne an, dass die Lage schwierig sei, sagte Rusch. Die Pflicht zur Erstellung von Testkonzepten schüre aber Unsicherheiten bei den Kommunen. Es sei noch nicht einmal endgültig geklärt, ob es eine Testpflicht für das Personal in Kindergärten gebe.

Der Sprecher des Thüringer Bildungsministeriums, Felix Knothe, sagte, die Regelung in der Corona-Verordnung sei ein erster Schritt zu einem landesweiten Testkonzept für die Kindergärten. "Damit ist noch keine Testpflicht an Kindergärten eingeführt." Den Kommunen sei am Mittwoch ein Informationsschreiben zugegangen. Rusch allerdings sagte, auch dieses Schreiben lasse noch viele Fragen offen.

Knothe betonte, dass die Teststrategie in Kindergärten auch vor dem Hintergrund der Festlegungen im Bund und in der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz weiterentwickelt werden müsse. "Erst danach können die Fragen, die derzeit noch ungeklärt sind, geklärt werden", sagte Knothe. So sei etwa die Frage, ob der Bund die Kosten für Schnelltests übernehme, nicht unerheblich. Keinesfalls sollten die Träger auf den Kosten sitzen bleiben.

Derzeit ist per Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) geregelt, dass sich das Personal an Kitas einmal pro Wochen testen lassen kann. Die Kosten dafür übernimmt der Freistaat.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, kritisierte die Landesregierung für ihre Corona-Politik im Bildungssektor. "Die Kommunen haben keine Tests, und sie wissen nicht, wie diese finanziert werden sollen. Es ist nichts vorbereitet", sagte Tischner. Zudem argumentierte er gegen eine Testpflicht. "Die Kollegen würden sich testen lassen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen."

© dpa-infocom, dpa:210224-99-573815/4

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