Gesundheit - Erfurt:Gericht: Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben

Corona
Auf einer Richterbank in einem Gericht liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Klage eines Betreibers wegen der Schließung seines Fitnessstudios im Zuge der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Die Betriebsschließung habe ihre Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Es sei nicht ernstlich streitig, dass es sich bei der Coronavirus-Krankheit Covid-19 um eine nach dem Infektionsschutzgesetz zu bekämpfende, im ganzen Bundesgebiet verbreitete übertragbare Krankheit handele, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts am Mittwochabend (Az: 3 EO 245/20). Die Betriebsschließung für Fitnessstudios, die das Gesundheitsministerium des Landes am 7. April verordnet habe, gelte daher weiterhin.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnte es in dem Eilverfahren ab, die Verordnung in Bezug auf Fitnessstudios vorläufig bis zur Entscheidung in einem gegen die Verordnung gerichteten Normenkontrollverfahren außer Vollzug zu setzen. Es gebe "gewichtige Gründe, anzunehmen, dass jedenfalls die Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios nicht unverhältnismäßig sei", hieß es.

Das Erzielen von Einnahmen zum Bestreiten des Lebensbedarfs des Fitnessstudio-Betreibers und seiner Mitarbeiter in einem Bereich von gefahrerhöhender Tätigkeit habe vorübergehend zurückzustehen gegenüber der Durchsetzung überragend gewichtiger Gemeinwohlbelange.

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