Berlin (dpa) - Die Lufthansa hat Pläne der Ampel-Koalition für ein vorläufiges Ende der Corona-Maskenpflicht in Flugzeugen zum Herbst begrüßt. Konzernchef Carsten Spohr sprach in Frankfurt von einer guten Nachricht.
„Wie froh sind unsere Mitarbeiter, die nicht mehr Maskenpolizei spielen müssen. Und wie froh sind täglich knapp 300.000 Fluggäste, die nirgendwo sonst mehr eine Maske tragen mussten, weil es jede andere Airline ignoriert hat.“ Aus Bayern kam dagegen Kritik an der geplanten Lockerung bei den Corona-Regeln für den Herbst, die der Bundestag an diesem Donnerstag (8. September) beschließen soll.
Laut einem Entwurf von SPD, FDP und Grünen soll die Maskenpflicht in Flugzeugen anders als zunächst vorgesehen nicht mehr bundesweit im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben werden. In der Koalition hatte die FDP Druck für ein Ende der gesetzlichen Vorgabe an Bord gemacht.
Dem Änderungsantrag zufolge ist künftig noch vorgesehen, dass die Bundesregierung eine Maskenpflicht für Passagiere und Bordpersonal mit einer Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verhängen kann. Zugleich soll bundesweit festgelegt werden, dass außer in Fernzügen, Kliniken und Pflegeheimen auch in Arztpraxen FFP2-Maskenpflicht gilt
Lob und Kritik
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek kritisierte, die Ampel mache sich mit ihrem „konfusen Corona-Kurs“ lächerlich. „Wer soll den Bundesgesundheitsminister noch ernst nehmen, wenn er jetzt schon wieder vor der FDP einknickt?“ Niemand bestreite ernsthaft, dass Masken in Flugzeugen ein wirksamer Schutz vor Infektionen sein könnten. „Dies gilt vor allem dann, wenn alle Anwesenden eine Maske tragen. Hinzu kommt: Es ist für Flugreisende durchaus zumutbar, auf diese Weise sich und vor allem andere zu schützen.“
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sprach dagegen von einem „guten und vernünftigen Kompromiss“ der Koalition. „Der Verzicht auf Masken ist fachlich begründbar und nachvollziehbar“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). In Flugzeugen gebe es eine andere Luftzirkulation durch ein Absaugen der Luft und die Verwendung von Filtern. „Im ICE läuft dies anders.“ Auf der anderen Seite diene die nun bundesweit gesetzlich vorgesehene Maskenpflicht in Arztpraxen dem Schutz der vulnerablen und besonders gefährdeten Gruppen. Maskenpflichten in Arztpraxen konnten bisher schon die Länder jeweils für sich anordnen.
Im Flugzeug gestrichen, in Bus und Bahn nicht
Der Bahnbranchen-Lobbyverband Allianz pro Schiene kritisierte es als unlogisch, die Maskenpflicht in Flugzeugen zu streichen, sie aber für Bus und Bahn nicht aufzuheben. Wenn sie in Flugzeugen aufgehoben werde, müsse das genauso für alle anderen öffentlichen Verkehrsmittel auch gelten. „Die Bundesregierung muss dringend eine einheitliche Lösung finden“, sagte Geschäftsführer Dirk Flege. In Fernzügen soll weiter bundesweit Maskenpflicht gelten, für den Nahverkehr mit Bussen und Bahnen regeln dies die Länder.
Nach bestehender Gesetzeslage gilt die Maskenpflicht im Flugzeug noch bis 23. September. Die Luftfahrt protestiert seit längerem gegen diese Vorgabe, die in anderen Alltagsbereichen und Ländern nicht mehr gilt. Die Branche verweist auch auf leistungsfähige Lüftungssysteme und Partikelfilter in Flugzeugkabinen. Sie wandte sich zuletzt gegen ursprüngliche Pläne, dass an Bord nur noch FFP2-Masken möglich sein sollten, aber nicht mehr einfachere OP-Masken. Es sei beispielsweise nicht erlaubt, FFP2-Masken zwölf Stunden lang im Arbeitsumfeld zu tragen, sagte Lufthansa-Chef Spohr. „Aber wir hätten Gäste zwingen müssen, sie bis zu 14 Stunden nach Buenos Aires zu tragen.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am Montag erklärt, solange die Pandemielage es erlaube, solle die Maskenpflicht im Flieger fallen. „Empfohlen bleibt die Maske aber auch dort. Das ist keine Frage von Vorschriften, sondern der Vernunft“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch): „Die Aufhebung der Maskenpflicht im Flugverkehr unterstütze ich. Damit folgen wir dem, was auch im Rest Europas gilt, das ist vernünftig.“
Der Bundestag soll die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz für den Herbst am Donnerstag beschließen. Danach muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Das Bundeskabinett hatte einen Entwurf auf den Weg gebracht, der vom 1. Oktober bis 7. April 2023 generell wieder weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht, nachdem die meisten Auflagen zum Frühjahr weggefallen waren. Die Länder sollen Schutzauflagen verhängen und bei kritischer Lage ausweiten können.
Weitere Änderungen zeichnen sich ab
Bei den parlamentarischen Beratungen zeichneten sich auch noch einige weitere Änderungen ab. So hatte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine zunächst vorgesehene Regelung kritisiert, wonach Kinder bei Verdacht auf eine Corona-Infektion erst mit ärztlicher Bestätigung wieder in Schule oder Kita gehen könnten. Laut einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll dafür nun auch die Vorlage eines negativen Corona-Tests reichen.
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