Gesundheit - Düsseldorf:Rauchverbot in Fußgängerzonen mit Maskenpflicht

Corona
An einer Fußgängerzone steht ein Schild, dass auf die Maskenpflicht hinweist. Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - In Einkaufszonen und anderen Bereichen mit coronabedingter Maskenpflicht ist Rauchen nicht erlaubt. Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klargestellt. Anders sei es beim Essen und Trinken: "Angemessene Zeiten der Nahrungsaufnahme berechtigen zum vorübergehenden Ablegen der Maske", erklärte ein Sprecher. Für das Rauchen gelte dies ausdrücklich nicht.

Die Coronaschutzverordnung definiert Umstände, unter den eine Alltagsmaske vorübergehend abgenommen werden darf: etwa bei einer ärztlichen Behandlung, auf behördliche oder richterliche Anordnung, bei Vorträgen in einer zulässigen Veranstaltung, im Umgang mit Gehörlosen oder Schwerhörigen sowie "zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken".

Im Einzelfall liege die letzte Entscheidung bei der örtlichen Ordnungsbehörde, wann die vorübergehende Abnahme einer Mund-Nase-Bedeckung als "zwingend erforderlich" einzustufen sei, erläuterte das Ministerium.

Die Kommunen könnten zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen - etwa ausdrückliche Ess-, Trink- oder Rauchverbote an stark frequentierten öffentlichen Plätzen ausweisen, wenn dies zum Infektionsschutz geboten sei. "Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch das Essen und Rauchen in einigen Bereichen die Wirkung des Maskengebots nach den konkreten Feststellungen und Einschätzungen der Behörden vor Ort leerlaufen würde", sagte der Sprecher.

Duisburg - eine der Städte mit besonders hohen Infektionsraten - weist etwa in seinen Internet-Informationen zu Corona ausdrücklich darauf hin: "Zum Rauchen darf die Maske nicht abgenommen werden." Bei vielen anderen Städten findet sich ein solcher Hinweis dagegen nicht.

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