Regierung - Düsseldorf:NRW will bald über Anpassung der Einreiseregeln entscheiden

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach dem Außerkraftsetzen der Corona-Einreiseverordnung will NRW bald über die dauerhafte Anpassung seiner Einreiseregeln entscheiden. "Die Landesregierung hat die anderen Bundesländer umgehend über das Urteil informiert", erklärte das Gesundheitsministerium am Wochenende der Deutschen Presse-Agentur. Zudem werde "nach Auswertung des Urteils in der kommenden Woche über die dauerhafte Anpassung der Einreiseregelungen für Nordrhein-Westfalen" entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am Freitag die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Auslöser war ein Kläger aus Bielefeld, der bis zum 13. November auf Ibiza war und weiter nach Teneriffa reiste. Am Sonntag wollte er zurück nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.

Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land tatsächlich nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland. Als Folge aus der OVG-Entscheidung setzte das NRW-Gesundheitsministerium die sogenannte Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft.

Die Kommunen reagierten am Wochenende auf die Entscheidung. "Es besteht nach der neuen Rechtslage bis auf weiteres keine Pflicht zur Quarantänisierung von Reiserückkehrern in NRW", stellte etwa der Kreis Steinfurt klar. Derzeit kontaktiere man alle unter Quarantäne stehenden Reiserückkehrer und informiere sie über die rechtlichen Folgen.

Am kommenden Mittwoch wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder erneut über die Corona-Auflagen beraten. Auf die Frage, ob dann auch das Einreise-Thema besprochen werde, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium am Samstag, man könne und wolle den Beratungen nicht vorgreifen. Es teilte aber auch mit: "Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster wirft grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem bisherigen System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten auf."

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