Gesundheit - Düsseldorf:Kein Eilverfahren für Epidemie-Gesetzentwurf im Landtag

Corona
Der Nordrhein-Westfälische Landtag in Düsseldorf. Foto: Federico Gambarini/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das umstrittene Epidemie-Gesetzes der nordrhein-westfälischen Landesregierung soll nun doch nicht im Eilverfahren durch den Landtag gebracht werden. An diesem Mittwoch ist anders als von der Landesregierung ursprünglich geplant nur die erste Lesung des Gesetzentwurfes angesetzt.

Alle Fraktionen hätten sich auf ein Beratungsverfahren verständigt, teilte ein Landtagssprecher am Dienstag mit. Demzufolge werde der federführende Gesundheitsausschuss am kommenden Montag eine Sachverständigen-Anhörung dazu durchführen.

Die zweite Lesung des Gesetzes sei dann für Donnerstag kommender Woche (9. April) geplant, wofür eine zusätzliche Plenarsitzung einberufen werden soll. Ursprünglich sollte hatte die Landesregierung das Gesetz bereits am morgigen Mittwoch im Eilverfahren durch das Parlament bringen wollen.

"Wir brauchen einen parteiübergreifenden Konsens in der Corona-Krise", sagte Laschet am Dienstag in Düsseldorf. Daher würden auch die Anregungen von SPD und Grünen aufgenommen. Wenn es Korrekturen brauche, dann werde es die auch geben. In dieser Frage wolle die Landesregierung alle mit an Bord haben, weil es eine gesamtgesellschaftliche Frage sei und keine parteipolitische.

Außerdem befasst sich der Landtag am Mittwoch auf Antrag der SPD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde mit der "Gesundheits- und Ernährungsversorgung in Pandemiezeiten". Dabei gehe es um die Versorgung mit Medizinprodukten und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.

Die nordrhein-westfälischen Landesregierung plant das Epidemie-Gesetz zum Schutz gegen weitere Corona-Infektionswellen. Das Gesetz sieht unter anderem Zwangsverpflichtungen von Ärzten im Notfall vor. Außerdem sollen die Behörden berechtigt werden, medizinisches Material sicherzustellen. Die Opposition, aber auch Rechtswissenschaftler hatten massive Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Die SPD-Fraktion hatte es als in mehreren Punkten verfassungswidrig kritisiert.

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