Gesundheit - Düsseldorf:Corona-Notbremse muss jetzt in NRW länger angezogen bleiben

Corona:Covid-19
Menschenleer sind die Rolltreppen in einem Einkaufszentrum. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-westfälische Kommunen, die gerade erst unter eine Corona-Inzidenz von 100 gekommen sind, müssen ab sofort länger warten, bis sie die "Corona-Notbremse" wieder lockern dürfen. Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz in vielen Kommunen in NRW werde es "vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben", teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Das gelte auch für die Kreise Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis, in denen die Inzidenz seit drei Tagen wieder unter der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tage lag. Bisher war dies die Voraussetzung, um die Notbremse durch die Landesregierung wieder aufzuheben.

Ab jetzt sind dafür mindestens sieben Tage mit einer Wochen-Inzidenz unter 100 und "einer stabilen Tendenz" erforderlich. "Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der "Notbremse-Kommunen" gegeben", stellte das Ministerium fest.

"Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle", mahnte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Deshalb sei Vorsicht geboten. "Ein "Hin und Her" bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben." Laumann begründete die Verlängerung der Karenzzeit auch damit, dass der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen umfasse.

In welcher Kommune die Notbremse aktuell greift, ist in einer Allgemeinverfügung aufgelistet. Am Mittwoch enthielt sie 43 Städte und Kreise.

NRW zieht die Notbremse nicht nach landesweiten, sondern örtlichen Corona-Zahlen. Nur in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 müssen unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen. Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dürfen aber Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest erlauben. Diese müssen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt werden.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-111611/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: