Gesundheit - Düsseldorf:Bars, Hochzeiten, Kicken: NRW lockert weiter

Corona
Zwei FFP3 Atemschutzmasken liegen auf einem Tisch im Sonnenschein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Hochzeiten und andere Familienfeste dürfen wieder größer gefeiert werden, Bars öffnen, Mannschaftssport draußen ist wieder erlaubt. Nordrhein-Westfalen lockert ab Montag (15. Juni) weitere Corona-Schutzmaßnahmen. Verboten aber bleiben größere Partys ohne Anlass und große Volksfeste.

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens mache weitere Lockerungen möglich, teilte die Düsseldorfer Staatskanzlei am Donnerstag mit. Seit den ersten Öffnungen am 20. April sei die Zahl der Neuinfektionen in NRW um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Das erlaube weitere Schritte "in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen". Die einzelnen ab Montag geltenden Lockerungen:

PRIVATE FESTE: Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Hygiene-Auflagen wieder erlaubt. Bedingung: Die Personalien der Gäste müssen erfasst werden. Bei standesamtlichen Trauungen oder beim Beerdigungs-Kaffee muss keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden. Gefeiert werden darf auch in abgetrennten Räumen von Gaststätten oder Hotels. "Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter" bleiben jedoch weiterhin untersagt. Das bedeutet: keine private Spontanparty mit vielen Gästen.

ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN: Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen werden unter Auflagen erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und Teilnehmer rückverfolgt werden können. Auch Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern sind ab Montag wieder zulässig. Sie müssen aber mit den Gesundheitsbehörden abgestimmt werden und erweiterte Schutzvorschriften einhalten.

THEATER/KONZERTE/KINOS: In Theatern, Konzertsälen oder Kinos mit festen Sitzplätzen kann die Abstandsregelung von 1,5 Metern entfallen. Dafür muss aber ein Sitzplan erstellt werden, der genau erfasst, wo welche Person gegessen hat. Für die Kinos sei das eine gute Nachricht, sagte Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW. "Ab sofort können in kleinen Sälen alle Sitzplätze besetzt werden und Filme so wieder vor einem größeren Publikum laufen". Dies sei ein entscheidender Schritt, um die Besucher ins Kino zurückzuholen.

Für die NRW-Theater kommt der Wegfall der Abstandsregeln nur zwei Wochen vor dem Beginn der Sommerpause. Die Schauspiele in Köln, Bonn und Düsseldorf hatten bereits für den für den Rest der Saison ihre Säle dicht gemacht. Das Schauspiel Bochum, das bis zum Beginn der Sommerferien noch neun Aufführungen zeigt, überlegt derzeit, welche Konsequenzen es aus den neu gewonnenen Möglichkeiten ziehen will.

FREIZEIT: Auf öffentlichen Plätzen und in Parks darf wieder gegrillt werden. Floh- und Trödelmärkte sind unter Hygiene-Auflagen erlaubt. Auch Wellnesseinrichtungen, Erlebnis- und Spaßbäder sowie Saunabetriebe können unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Weiterhin untersagt sind bis mindestens zum 31. August 2020 Volks-, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste sowie Schützen- und Weinfeste. Das gilt auch für Kirmesveranstaltungen. Schausteller können sich aber zu einem vorübergehenden Freizeitpark zusammenschließen und ihre Fahrgeschäfte auf einem umzäunten Gelände öffnen.

GASTRONOMIE: Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Hygiene-Maßgaben den ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen -ebenso Bordelle.

HANDEL: Der Handel darf wieder mehr Kunden gleichzeitig in die Läden lassen. Statt einer Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist dann ein Käufer je sieben Quadratmeter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos.

SPORT: Breitensportler dürfen draußen etwa wieder zusammen Fußball spielen. Im Freien wird Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen erlaubt. Bis zu 100 Zuschauer dürfen unter Auflagen die Sportanlagen betreten. Sportarten mit Körperkontakt sind ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen mit bis zu zehn Personen wieder möglich. In allen Fällen muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer oder Zuschauer sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind mit Hygieneschutzkonzepten drinnen und draußen wieder zulässig. Sportfeste aber sind weiterhin bis mindestens 31. August untersagt.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Weiterhin gilt, dass Gruppen von bis zu zehn Personen sich im öffentlichen Raum treffen dürfen. Mehr Personen dürfen sich treffen, wenn sie aus maximal zwei häuslichen Gemeinschaften kommen. Im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften und anderen Einrichtungen müssen weiter Mund-Nasen-Masken getragen werden. Damit bei schönem Sommerwetter keiner die Corona-Regeln vergisst, hat die Stadt Düsseldorf an besonders beliebten Plätzen am Rhein 360 Abstandskreise aufmalen lassen. In jeden Kreis dürfen sich bis zu zehn Personen stellen.

KRITIK: Die SPD-Landtagsfraktion kritisierte die neuen Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Fraktionschef Thomas Kutschaty sagte der "Rheinischen Post" (Samstag): "Bei allem Verständnis für das Bedürfnis zu mehr Alltag und Miteinander. Ich habe bei diesen weitreichenden Lockerungen große Bauchschmerzen." Denn aus den Lockerungen werde zu schnell eine leichtfertige Lockerheit im Umgang mit dem Virus. "Viele nehmen das Virus schlicht nicht mehr ernst genug."

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