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Gesundheit - Dresden:Land hebt Corona-Regeln auf: Testpflicht im Gesundheitswesen

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Dresden (dpa/sn) - Sachsen hebt wie angekündigt an diesem Freitag alle landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen auf. Ein Ende der staatlichen Vorgaben sei geboten, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden und verwies dabei auf die aktuelle Infektionslage. Nur die Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen bleibt. Sie ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Sachsen erleichtert aber diese Vorgaben. So sind Kinder unter sechs Jahren nicht zum Test verpflichtet.

Am Dienstag gab das Robert Koch-Institut die Sieben-Tage-Inzidenz für Sachsen mit 43,4 an. Das ist bundesweit der drittniedrigste Wert. Er gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche an. Binnen 24 Stunden hatten sich in Sachsen 452 Menschen mit dem Coronavirus infiziert.

"Ich bin sehr froh, dass sich das Infektionsgeschehen abgeschwächt hat. Alle Corona-Indikatoren zeichnen ein positives Bild. Das Gesundheitssystem ist durch Corona nicht überlastet. Das aber ist unser Kriterium. Somit ist es geboten, die letzten verbliebenen staatlichen Corona-Maßgaben wie in anderen Bundesländern auch zu streichen", erklärte Köpping. Man habe dieses Vorgehen eng mit den Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab abgestimmt.

Köpping zufolge kommt es nun aber noch stärker auf die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme jedes Einzelnen an. "Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wir empfehlen, dass sich Infizierte unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren, idealerweise soweit möglich im Home-Office arbeiten und unnötige Kontakte vermeiden." Auch das Tragen einer Maske gehöre bei Kontakt mit anderen Personen unbedingt dazu.

Am Freitag fallen neben der Isolationspflicht auch die vom Freistaat vorgegebenen Masken- und Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, in Schutzeinrichtungen für Frauen, Kinder und Männer sowie im Maßregelvollzug. Das Ministerium empfiehlt aber das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr und Innenräumen, wenn ein Abstand nicht eingehalten werden kann.

Laut Köpping sind aktuell in sächsischen Krankenhäusern 327 Betten auf Normalstationen und 31 auf Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt. Die Tendenz sei in beiden Fällen sinkend. "Das heißt, dass wir keine Überlastung der Krankenhäuser durch Corona haben", sagte die Ministerin. Bundesweit würden Corona-Infektionen nur noch einen Anteil von zwei Prozent an den akuten Atemwegserkrankungen einnehmen.

Die landesweite Corona-Schutzverordnung in Sachsen gilt formal bis 7. April. Sollten die Regelungen im Infektionsschutzgesetz eher aufgehoben werden, würde die Testpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen schneller fallen, hieß es.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen verwies auf den weiter geltenden Arbeitsschutz. Der sei eine Pflicht und kein "nice to have", erklärte DGB-Vizechefin Daniela Kolbe. Die Arbeitgeber müssten auch in der endemischen Phase von Corona Infektionsrisiken analysieren und Gefährdungen mit spezifischen Maßnahmen abstellen. Kolbe kritisierte die Empfehlungen zur freiwilligen Isolierung. "Die Beschäftigten benötigen keine Empfehlungen, sondern Rechtssicherheit. Wir fordern, dass sich auch symptomfreie Infizierte isolieren können, ohne auf Lohnfortzahlungen zu verzichten."

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag verlangte eine Aufarbeitung der Pandemie. "Es reicht nicht, dass die Landesregierung nun endlich alle überzogenen Corona-Maßnahmen beendet. Das erlittene Unrecht und die Schädigung vieler Bürger müssen aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden", erklärte Partei- und Fraktionschef Jörg Urban.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-424220/3

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