Gesundheit - Dresden:Ausgangsbeschränkungen: Sachsen kämpft gegen Corona

Corona
Michael Kretschmer, der Ministerpräsident von Sachsen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit: Sachsens Regierung verschärft wegen der weiter steigenden Infektionszahlen die Anti-Corona-Maßnahmen. Das Kabinett beschloss am Freitag in einer Sondersitzung mit einer neuen Schutzverordnung die Umsetzung der entsprechenden Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwochabend - und ging teilweise über die Auflagen hinaus.

Eine neue Regel: Bei einer anhaltenden Inzidenz von mindestens 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner pro Woche gilt eine Ausgangsbeschränkung in dem jeweiligen Landkreis oder der betroffenen Stadt. Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 28. Dezember - mit einer Ausnahme für die Weihnachtstage. Die Schulferien zieht Sachsen vor, der letzte Schultag ist am 18. Dezember.

"Wir müssen hier handeln", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) angesichts der in den Krankenhäusern erreichten Belastungsgrenze. Er appellierte an die Bürger, die nötigen größeren Einschränkungen mitzutragen und sich daran zu halten. Es gebe viel Solidarität, Verantwortung und Eigenverantwortung. "Aber es reicht eben nicht", mahnte er. Es brauche größere Einschränkungen, die gemeinsam getragen werden müssten. "Das sind harte Maßnahmen, das wissen wir", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Sie kündigte an, künftig an Brennpunkten verstärkt mit Schnelltests zu arbeiten. Die geplanten Corona-Impfzentren in den Städten und Kreisen sollen ab Mitte Dezember einsatzbereit sein.

Mittlerweile gehören mehrere Regionen in Sachsen zu Deutschlands Corona-Hotspots - darunter der Erzgebirgskreis oder der Landkreis Bautzen. Am Freitag lagen laut Gesundheitsministerium zehn der 13 Landkreise und kreisfreien Städte über der kritischen Grenze von 200 Infektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Der Landkreistagspräsident Frank Vogel (CDU) kündigte ein einheitliches Vorgehen der Kommunen an. Erstmals war an der Corona-Schutzverordnung, die am Samstag veröffentlicht werden soll, auch der Landtag mit seinen Fachausschüssen beteiligt.

Die neuen Regeln für Sachsen im Überblick:

EINHEITLICHE HOTSPOT-REGELN: Wenn vor Ort der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner pro Woche mindestens fünf Tage lang überschritten wird (nach Schwellenwert des Robert-Koch-Institutes), sollen Ausgangsbeschränkungen und ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten. Sport und Freizeitaktivitäten sind dann nur noch im Umkreis von 15 Kilometern vom Wohnort erlaubt. Das Verlassen der Wohnung oder des Hauses "ohne triftigen Grund" ist dann untersagt. Ausgenommen ist das für den Alltag Notwendige: Arbeit, Einkauf, Gang zu Schule und Kita.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Für private Kontakte gilt ab 1. Dezember grundsätzlich dieselbe Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung: Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt werden - insgesamt auf maximal fünf Personen.

WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Familien und enge Freunde sollen zusammen Weihnachten und höchstwahrscheinlich auch Silvester feiern können. Vom 23. bis 28. Dezember sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein - bis maximal zehn Personen (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen). Auf Silvesterfeuerwerk müssen die Sachsen anders als andere Bundesbürger nicht verzichten. So sind sie zwar aufgerufen, Mindestabstände zu halten. Ein generelles Verbot von Pyrotechnik soll es aber nicht geben.

SCHULEN UND KITAS: Schulen und Kitas sollen grundsätzlich geöffnet bleiben. Bei 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner soll der Regelbetrieb an Kitas und Schulen aber eingeschränkt werden. Das heißt: feste Gruppen mit festen Betreuern in den Kitas. Ab Klassenstufe 7 gilt Maskenpflicht im Unterricht. An den Grundschulen soll es Klassenleiterunterricht mit festen Klassen geben, an weiterführenden Schulen ist Wechselunterricht möglich - soll aber nicht flächendeckend angeordnet werden, sondern in Abstimmung mit der Schule, so Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

KIRCHEN: Für Gottesdienste zu Weihnachten gilt, dass ein ausgefeiltes Hygienekonzept vorliegen muss, an das sich die Besucher halten. "Wir haben da großes Vertrauen an die Kirchen", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Es gibt einen Eingriff: Singen ist nicht erlaubt.

TEIL-LOCKDOWN VERLÄNGERT UND VERSCHÄRFT: Grundsätzlich beschloss das Kabinett die Verlängerung des Teil-Lockdowns. Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben - wobei eine Verlängerung über den Jahreswechsel wahrscheinlich ist. Für größere Geschäfte gelten strengere Auflagen.

WEITERES SZENARIO: Kretschmer warnte: "Wenn die Sachen nicht klappen, bleibt am Ende nur ein Lockdown". Das bedeute dann "eine wirkliche Ausgangssperre", die Schließung aller Betriebe bis auf die kritische Infrastruktur, aller Geschäfte, Kitas und Schulen. Ziel sei, das zu vermeiden, was in anderen Ländern schon passiere. "Dazu müssen die Zahlen runter."

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