Gesundheit - Berlin:Verwaltungsgericht: Privatarzt bekommt keinen Impfstoff

Berlin
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Berliner Privatärzte dürfen ihre Patienten weiterhin nicht gegen das Coronavirus impfen. Ein Arzt sei mit seinem Anliegen gescheitert, vom Land Berlin Impfstoff für seine Privatpatienten zu erhalten, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Demnach hatte der Mediziner auf seine Berufspflicht verwiesen: Ohne den Impfstoff könne er nicht zugunsten seiner Patienten handeln und müsse gegen sein ärztliches Gelöbnis verstoßen. Das Land Berlin müsse ihm darum Impfstoff zur Verfügung stellen - und nicht nur den Kassenärzten.

Das Gericht wies den Eilantrag jedoch ab. Die Patienten könnten sich schließlich an Kassenärzte oder die staatlichen Impfzentren wenden, um eine Impfung gegen das Corona-Virus zu bekommen. Gegen den Beschluss (VG 14 L 190/21) kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-407691/2

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