Gesundheit - Berlin:Gericht weist Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ab

Berlin
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Paul Zinken/dpa (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Ein Potsdamer wollte die seit Montag geltenden Einschränkungen aufgrund des Coronavirus nicht hinnehmen - vor Gericht ist er damit aber gescheitert. Seinen Eilantrag gegen die Maßnahmen wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ab. Die in der Rechtsnorm bestimmten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verletzten den Antragssteller insbesondere nicht in seinem Recht auf Freizügigkeit, teilte das Gericht am Montagabend mit. Der Beschluss sei unanfechtbar. 

Weiter hieß es: "Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem neuartigen Coronavirus auch in anderen Ländern und dessen Einstufung als Pandemie durch die WHO seien die angeordneten Schutzmaßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen". Es sei nicht ersichtlich, dass die Maßnahmen über die am Sonntag von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Bundesländer vereinbarten Regelungen hinausgingen.

Die am Montag in Kraft getretene Verordnung regelt unter anderem, dass vorerst bis zum 5. April Brandenburger draußen nur noch allein oder höchstens mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder mit einer anderen Person bei 1,5 Meter Abstands unterwegs sein dürfen.

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