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Gesundheit:Anspruch auf Kinder-Reha länger gültig

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Berlin (dpa/tmn) – Kinder und Jugendliche müssen wegen Corona momentan mit längeren Wartezeiten für eine Reha rechnen. Das hänge unter anderem damit zusammen, dass Einrichtungen pandemiebedingt Therapiegruppen verkleinern, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die gute Nachricht ist: Man muss nicht befürchten, dass man den Anspruch auf die medizinische Reha verliert, wenn man diese nicht zeitnah antreten kann. Die Bescheide der Rentenversicherung seien aufgrund der besonderen Umstände momentan ein Jahr gültig.

Vor allem Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der inneren Organe, der Haut oder des Bewegungsapparates werden nach Angaben der Rentenversicherung in der Kinder- und Jugendreha behandelt. Auch bei psychischen oder neurologischen Problemen sowie starkem Übergewicht kämen solche Angebote in Frage. Das Ziel sei letztlich, dass die Krankheiten und mögliche Folgen von ihnen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen blieben.

Eine Reha für Kinder und Jugendliche dauert den Angaben nach meist vier Wochen. Die Rentenversicherung übernimmt bei einem erfolgreichen Antrag die Kosten für Behandlung, Verpflegung und Unterkunft, An- und Abreise sowie unter Umständen auch die Auslagen für Begleitpersonen.

Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr und für junge Menschen in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Freiwilligendienst bis 27. Sechs Beitragsmonate eines Elternteils innerhalb der vergangenen zwei Jahre reichten aus, um dem Nachwuchs einen Anspruch zu sichern.

Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es online unter kinderreha.drv.info oder telefonisch unter 0800/1000 4800.

© dpa-infocom, dpa:201102-99-177554/2

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