Schwerin (dpa/mv) - Wegen angeblicher Schäden durch eine Corona-Impfung haben im vergangenen Jahr 140 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine Entschädigung beantragt. Das waren 27 weniger als 2022, wie aus dem Jahresbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) hervorgeht, den Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) in Schwerin vorstellte.
Viele Ablehnungen
Bis Ende 2023 wurden demnach sechs Anträge bewilligt und 81 abgelehnt. „Hier konnte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine ausreichende Kausalität zwischen der erfolgten Impfung und der im Antrag genannten Gesundheitsstörung hergestellt werden“, heißt es im Bericht.
Eine der am häufigsten geltend gemachten Gesundheitsstörungen ist demnach das „Post-Vac-Syndrom“. Mit diesem Begriff werden verschiedene länger andauernde Beschwerden nach einer Covid-19-Impfung beschrieben, zum Beispiel chronische Erschöpfung.
Deutlich mehr Behinderte
Das Landesamt ist eine der größten Behörden, es beschäftigt mehr als 500 Mitarbeiter. Ihre Aufgaben reichen von der Aufarbeitung schwerer Arbeitsunfälle über die Arzneimittelüberwachung bis zur Ausreichung von Fördermitteln. Auch die Pilzberatung gehört dazu.
Die Mitarbeiter nahmen im vergangenen Jahr 14 Prozent mehr Anträge auf Feststellung einer Behinderung entgegen als im Jahr davor. „53.416 Anträge – so viele hatte es im Lagus seit über zwölf Jahren nicht mehr gegeben“, heißt es im Bericht. Ende 2023 lebten demnach in MV 383.198 Menschen mit Behinderungen - fast ein Viertel der Bevölkerung. Von ihnen galten 224.065 als schwerbehindert. Mehr als 105.000 waren stark gehbehindert.
Sieben tödliche Arbeitsunfälle
Im vergangenen Jahr starben wie schon im Jahr davor sieben Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bei Arbeitsunfällen. 51 (2022: 50) erlitten besonders schwere Verletzungen.
Arzneimittel beanstandet
Die Experten des Landesamtes untersuchten 77 Arzneimittelproben, größtenteils aus öffentlichen Apotheken. Davon wurden 22 (43 Prozent) beanstandet. „Grund für die Beanstandungen war in allen Fällen die unzureichende Kennzeichnung der Produkte“, hieß es. Weitere Gründe seien etwa ein zu geringer Wirkstoffgehalt in einer Salbe oder die Überschreitung der Teilchengrößenvorgabe bei zwei Salbenproben gewesen. In 21 Fällen sei die Einfuhr untersagt worden.
Gifthäublinge und Knollenblätterpilze
Bei rund 2.400 Pilzberatungen im vergangenen Jahr haben die Berater im Nordosten laut dem Bericht 133 stark giftige Pilze aussortiert. Darunter waren 18 Grüne Knollenblätterpilze, neun Kegelhütige Knollenblätterpilze, 47 Pantherpilze und 47 Gifthäublinge.
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