So schnell wird es nichts mit höheren Hürden für die Beeinflussung von Ärzten durch Pharmafirmen. Aus Berlin heißt es nun, das geplante Antikorruptionsgesetz für das Gesundheitswesen verzögere sich. Eigentlich sollte das Gesetz, das bereits Ende 2015 die erste Lesung im Bundestag passiert hat, im ersten Quartal dieses Jahres verabschiedet werden, nun ist vom Sommer die Rede. Das wird bekannt, kurz nachdem umfassende Recherchen von NDR, WDR, Süddeutscher Zeitung und der gemeinnützigen Redaktion Correctiv gezeigt haben, wie nötig stärkere Kontrollen der Geldflüsse im Gesundheitswesen sind.
"Ich persönlich kann das nur schwer nachvollziehen", sagt SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach säuerlich. Schärfer wird Kathrin Vogler, Gesundheitspolitikerin der Linken: "Ich finde das unglaublich, wir diskutieren ja nicht erst seit gestern über dieses Gesetz." Nachbesserungen hätten längst stattfinden können, so sie denn nötig wären. Vogler hat einen anderen Verdacht: "Wir erleben sehr rege Lobbytätigkeit der Pharma- und der Ärzteverbände. Ich habe die Befürchtung, dass da einige eingeknickt sind, um dieses ohnehin nicht besonders scharfe Gesetz noch ein bisschen aufzuweichen."
Experten fordern stärkere Beschränkungen
Dem widerspricht der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA): Pharmafirmen stünden einem Antikorruptionsgesetz nicht im Wege, betont Geschäftsführerin Birgit Fischer: Es gebe vielmehr "von vielen Beteiligten wie auch dem Deutschen Richterbund noch Hinweise auf verfassungsrechtliche Fragen". Der Pharma-Verband weist auch den Vorwurf von sich, dass Firmen durch "legalisierte Korruption" Ärzte dazu bringen, ihre Medikamente zu verschreiben. Im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen (AWB) würden Informationen über Arzneimittel unter Alltagsbedingungen gewonnen, so der VFA. Dies sei ein "unverzichtbares Instrument für die Arzneimittelforschung". Experten halten AWB dagegen für Pseudo-Studien, die vor allem dazu dienen, den Umsatz einzelner Medikamente zu fördern.
Am Donnerstag hatten Recherchen enthüllt, in welch großem Umfang die Pharmaindustrie Ärzte im Rahmen von AWB dafür bezahlt, dass sie ihren Patienten ausgesuchte Medikamente verschreiben und dann Daten an die Firmen weitergeben. Mehr als 100 Millionen Euro investieren Pharmafirmen demnach jedes Jahr dafür, zwischen 2009 und 2014 sollten rund 1,7 Millionen Patienten daran teilnehmen - in der Regel ohne dass sie davon wussten.
Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz, den Entwurf des Antikorruptionsgesetzes zu verschärfen. "Jeder Patient muss darauf vertrauen können, dass seine bestmögliche Therapie im Vordergrund steht, wenn ihm ein Medikament verordnet wird", sagte Vorstand Eugen Brysch der Neuen Osnabrücker Zeitung. Wenn aber pro Jahr Hunderttausende Patienten in der Regel ohne ihr Wissen an Arzneimittel-Studien beteiligt würden, könne das bezweifelt werden. Der Entwurf des Antikorruptionsgesetzes, in dem nur weich gefordert wird, dass AWB "nach ihrer Art und Höhe so bemessen" zu sein haben, "dass kein Anreiz für eine bevorzugte Verschreibung bestimmter Arzneimittel entsteht", biete nicht genügend Schutz, so Brysch.
Dem stimmt auch Kathrin Vogler zu. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken regt an, "Studien zur Praxisanwendung ganz der Pharmaindustrie aus der Hand zu nehmen". Die meisten AWB seien wissenschaftlich sinnlos. "Aber die, die man braucht, sollten von unabhängigen Institutionen untersucht werden", so Vogler.
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert stärkere Beschränkungen, als sie bisher im Rahmen des Antikorruptionsgesetzes geplant sind. "Es geht um die Patientensicherheit", sagt er. Schließlich bestehe die Gefahr, dass die bezahlten Anwendungsbeobachtungen für Ärzte ein Anreiz sind, Patienten schlechtere oder nebenwirkungsreichere Medikamente zu geben. "Hier muss dringend etwas passieren." Allerdings sollten schärfere Regeln für AWB seiner Meinung nach unabhängig vom Antikorruptionsgesetz ausformuliert werden. Dieses regle zunächst das Grundsätzliche.
Der AOK-Bundesverband bedauerte, dass den Krankenkassen die Namen der an AWB teilnehmenden Ärzte nicht bekannt seien. Wäre dies der Fall, "könnten wir bei Verordnungsauffälligkeiten nachhaken und zumindest Rückfragen an Vielverordner richten", sagte ein Sprecher.
Besonders interessant wäre es für die Kassen wohl, einmal die Verschreibung von Kontrastmitteln näher zu betrachten. Unter den Medikamenten mit den umfassendsten AWB sind nämlich nicht nur extrem teure Präparate oder solche mit heftiger Konkurrenz besonders stark vertreten, sondern auch Mittel, die beim Röntgen im Computertomographen oder aber im Magnetresonanz (MR)-Tomographen zu einer besseren Darstellung des Körperinneren beitragen sollen. Gleich sieben Kontrastmittel finden sich unter den Top Ten. Sie sollten insgesamt rund 500 000 Patienten verschrieben werden (siehe Tabelle). Dabei ist der Spitzenreiter Xenetix des Herstellers Guerbet gleich für 150 000 Patienten gedacht, Dotarem (ebenfalls von Guerbet) für 135 000 und MultiHance von Bracco für 69 000 Patienten.
Top-Präparate nach Patienten
1. Xenetix: 150 000 Patienten
2. Dotarem: 135 142 Patienten
3. MultiHance: 68 691 Patienten
4. Antikoagulanzien: 50 200 Patienten
5. Magnegita: 45 000 Patienten
6. Imeron: 40 146 Patienten
7. Lucentis: 35 000 Patienten
8. Iopamigita: 30 000 Patienten
9. Visipaque: 26 500 Patienten
10. Pegasys: 23 136 Patienten
Die Firmen kämpfen um relativ wenige Röntgenärzte, die Kontrastmittel anwenden
Pro Patient bekommt der Arzt hier jeweils nur eine überschaubare Summe, in der Regel zwischen zehn und 35 Euro. Aber das läppert sich. "Kleinvieh macht eben auch Mist", sagt Bernd Mühlbauer von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Wenn ein Arzt genügend Patienten mit dem gewünschten Kontrastmittel behandelt, können leicht Tausende Euro zusammenkommen. "Das heißt, dass die Verwendung dieses Röntgenkontrastmittels mit Sicherheit mit einem gewissen Zusatzgewinn für den Arzt verbunden ist", so Mühlbauer.
Die 150 000 Xenetix-Patienten zum Beispiel sollen der Planung von Guerbet zufolge genau 183 Ärzte behandeln. Das macht schon bei zehn Euro pro Patient (der Hersteller gibt zehn bis 20 Euro an) für jeden Arzt einen Zusatzverdienst von 8 200 Euro.
Aber warum ausgerechnet Kontrastmittel? "Das ist ein hart umkämpfter Markt mit klarer Zielgruppe", sagt Wolfgang Becker-Brüser, Herausgeber des Arznei-Telegramms. Die Firmen kämpfen um relativ wenige Röntgenärzte, die Kontrastmittel anwenden. Sachliche Argumente für das eigene Produkt sind aber schwierig, denn die Mittel sind sehr vergleichbar. Es "ergibt sich für alle derzeit verwendeten MR-Kontrastmittel eine ähnlich hohe Sicherheit mit nur geringer Anzahl von Nebenwirkungen, die meist auch nicht relevant waren", heißt es zum Beispiel im "Atlas der MR-Angiographie".
Ein Erkenntnisgewinn aus den AWB sei eher nicht zu erwarten, sagt deshalb der Essener Radiologe Karlgeorg Krüger - auch weil die Mittel oft schon seit Jahrzehnten zugelassen sind und seither an Millionen Patienten angewendet wurden. "Es gibt nur sehr wenige Zwischenfälle mit Kontrastmitteln", sagt Krüger, der auch Mitglied bei Mezis, der Initiative unbestechlicher Ärzte, ist. Für ihn steht das Ziel der AWB deshalb fest: "Es geht um Kundenbindung."
Die Firmen führen hingegen unisono an, dass die AWB im Sinne der Patientensicherheit und für den Fortschritt in der Diagnostik ein wesentliches Instrument seien. "Die fachgerechte Anwendung von Kontrastmitteln ist in besonderem Maße von den technischen Entwicklungen im Bereich der medizinischen Bildgebung abhängig", schreibt zum Beispiel Bracco. Und Guerbet merkt an: "Die von Ihnen geäußerte Vermutung, dass unser Unternehmen Anwendungsbeobachtungen zu Marketingzwecken einsetzt, ist nicht zutreffend." Auch wenn ein Mittel "seit Jahren unverändert am Markt ist, ändern sich in diesem Zeitraum regelmäßig die bildgebenden Geräte, die zur Diagnose verwendet werden."
Schon im Jahr 2013 hatte allerdings das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) anhand einer eigenen Analyse den auffallend hohen Anteil an Kontrastmitteln in den AWB kritisch bewertet: "Vier der Kontrastmittel erhielten ihre Marktzulassung zwischen 1982 und 1995", so die Bfarm-Experten, "nur eines war seit weniger als fünf Jahren auf dem Markt. Vor diesem Hintergrund können wir den Verdacht nicht ausräumen, dass eine beträchtliche Zahl" von AWB "vor allem aus Marketinggründen durchgeführt wurde."