Süddeutsche Zeitung

Forderungen zur Hirntod-Diagnose:Mehr Gewissheit in einem sensiblen Bereich

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In einem Offenen Brief an die Bundesärztekammer fordern Mediziner strengere Regeln für die Feststellung des Hirntods - und liefern neue Zahlen, wie häufig es in der Vergangenheit zu falschen Diagnosen gekommen ist.

Von Christina Berndt

In einem Offenen Brief an den Präsidenten und die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery und Martina Wenker, fordern Ärzte strengere Richtlinien für die Bestimmung des Hirntods und eine höhere Qualifikation der Mediziner, die den Hirntod feststellen dürfen.

"Die spendebereiten Menschen haben Anspruch auf die höchstmögliche Sicherheit", schreiben die Neurologen und Chirurgen, die nach eigenen Angaben erfahrene Hirntod-Diagnostiker sind. "Derzeit ist diese Sicherheit nicht ausreichend - auch deshalb, weil die Anforderungen an die Ausbildung der Ärzte, die den Hirntod feststellen, zu niedrig sind."

In den vergangenen Wochen waren mehrere Fälle von fehlerhafter Hirntoddiagnostik bekannt geworden. Die für die Koordination von Organspenden zuständige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bezifferte die Häufigkeit fehlerhafter Hirntoddiagnosen auf 0,67 Prozent. "Eine solche Fehlerquote ist in diesem sensiblen Bereich inakzeptabel hoch", erklären die Unterzeichner um den Transplantationschirurgen Gundolf Gubernatis.

Angesichts dieser Fehlerquote verlangten Anfang März auch drei medizinische Fachgesellschaften - die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin - eine höhere Qualifikation der Untersucher.

Einer der Unterzeichner des Offenen Briefs, Hermann Deutschmann vom Nordstadtkrankenhaus in Hannover, hat viele Jahre ein Konsiliarteam der DSO in der Region Nord geleitet. Dieses half in Krankenhäusern bei der Diagnose des Hirntods, wenn dort Patienten mit dem Verdacht auf den Ausfall aller Hirnfunktionen lagen, oder stellte einen Zweituntersucher zur Verfügung. Denn bevor ein Totenschein ausgestellt werden kann, müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen.

Fehler der Erstuntersucher

Wie häufig die Erstuntersucher irrten, zeigt nun eine detaillierte Auswertung der Einsätze dieses Konsiliarteams. In den Jahren 2001 bis 2005 wurde das Team 212-mal gerufen. In etwa jedem dritten Fall konnte es den Verdacht auf Hirntod nicht bestätigen. Bei 58 der 212 Patienten hatte ein Arzt den Hirntod sogar schon protokolliert. Doch die Diagnose war in 16 der 58 Fälle (also 28 Prozent) gegen die gültigen Regeln erfolgt.

Ob diese Patienten tot waren, ist in elf Fällen unbekannt. Zum Beispiel waren die Gehirne der Patienten durch Medikamente betäubt, sodass eine Hirntodfeststellung gar nicht möglich war. In fünf Fällen aber zeigten die Patienten, deren Tod ein Arzt bereits diagnostiziert hatte, noch Lebenszeichen. Mehrmals zeigte die Messung der Hirnstromkurve (EEG) Aktivität des Gehirns. Ein Patient atmete sogar noch selbständig.

Die Bundesärztekammer äußerte sich zunächst nicht zu den Forderungen nach strengeren Auflagen für die Hirntoddiagnostik. Sie teilte auf Anfrage nur mit, dass der Offene Brief "zuständigkeitshalber an die Gremien der Bundesärztekammer weitergeleitet worden ist".

Die DSO warnte, das bestehende System unter "einen Generalverdacht" zu stellen. Die Hirntoddiagnostik sei in Deutschland streng geregelt. "Und wenn sie nach den Richtlinien der Bundesärztekammer korrekt durchgeführt wird, ist sie eine der sichersten Diagnosen in der Medizin", sagte DSO-Vorstand Rainer Hess.

Zugleich betonte Hess aber auch, dass es richtig sei, die Qualität der Hirntoddiagnostik "immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, um mögliche Fehlerquellen auszuschließen und Prozesse zu optimieren". Eine sichere Hirntoddiagnostik sei "unabdingbare Voraussetzung für jede Organspende.

Jeder Mensch, der in eine Organspende einwilligt, muss sicher sein können, dass der Hirntod von zwei qualifizierten Ärzten zweifelsfrei festgestellt wurde." In diesem Sinne würde die DSO auch "eine Fortschreibung der Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte für die Hirntoddiagnostik zusätzlich unterstützen."

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