Facharztvermittlung:"In den Servicestellen geht es bundesweit drunter und drüber"

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Unter Kritik sind die Servicestellen gestarten, die Patienten schneller an einen Facharzt vermitteln sollen. Doch es gibt auch positive Erfahrungen.

Von Kim Björn Becker, München

Kassenpatienten haben seit Wochenbeginn einen Anspruch darauf, innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen. Sogenannte Termin-Servicestellen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen - kurz KVen - eingerichtet worden sind, sollen dies möglich machen.

Für gesetzlich Versicherte sind die neuen Terminbörsen eine zusätzliche Option. Sie können sich auch weiterhin selbst um einen Termin bei einem Facharzt ihrer Wahl bemühen. Patientenvertreter rügten in der Vergangenheit jedoch, dass die Wartezeiten für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung oft zu lang seien und teils mehrere Wochen betrügen. Ärztevertreter argumentierten hingegen, dass sich die meisten Patienten innerhalb von zwei Wochen bei einem Facharzt vorstellen könnten. Sie lehnten die Terminbörsen daher als überflüssig ab.

Die neue Regelung geht auf das Versorgungsstärkungsgesetz zurück, dessen Entwurf Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor etwa einem Jahr vorgelegt hat. Es trat im Juli des vergangenen Jahres in Kraft. In dem Gesetz ist ein Bündel aus einzelnen Instrumenten enthalten, die dazu führen sollen, dass Kassenpatienten insbesondere auf dem Land besser versorgt werden.

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Unter anderem hat der Gesetzgeber die insgesamt 17 KVen, in denen die niedergelassenen Ärzte gebietsweise organisiert sind, dazu verpflichtet, auf eigene Kosten Terminbörsen einzuführen. Die Vertragsärzte melden hierfür freie Kapazitäten an die jeweils zuständige KV. Stellt dann der Hausarzt bei seinem Patienten einen dringenden Behandlungsbedarf fest und überweist ihn an einen Facharzt, kann der Patient sich an die entsprechende KV wenden. Eine Ausnahme sind Augen- und Frauenärzte, bei ihnen bedarf es keiner Überweisung durch den Hausarzt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Mitarbeiter der Terminbörse dem Betroffenen zunächst innerhalb einer Woche einen Facharzttermin vermitteln. Die Frist von vier Wochen läuft von der ersten Kontaktaufnahme an. Allerdings kann sich der Patient in diesem Fall nicht aussuchen, von welchem Arzt er behandelt wird. Stattdessen vermittelt die Servicestelle einen Termin bei einem Mediziner, dessen Praxis freie Kapazitäten hat und sich in "zumutbarer" Entfernung vom Wohnort des Anfragenden befindet, wie es in dem Gesetz heißt. Misslingt es der Servicestelle, einen Termin innerhalb von vier Wochen anzubieten, kann der Betroffene die Ambulanz eines Krankenhauses aufsuchen.

Patientenvertreter kritisieren, dass die Reform unzureichend umgesetzt werde. "In den Servicestellen geht es bundesweit drunter und drüber", sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Recherchen der Stiftung zufolge ist die Terminbörse in Niedersachsen zehn Stunden pro Tag erreichbar, in Brandenburg nur zwei. Darüber hinaus legten die KVen die zumutbare Distanz unterschiedlich aus, so Brysch. Die KV Berlin bezweifelt den Nutzen der Terminbörsen. Damit würden nur ohnehin vorhandene Termine umverteilt, sagte der Vorstandsvorsitzende Uwe Kraffel dem RBB.

Aus Sachsen liegen dafür bereits erste Langzeiterfahrungen vor: Die sächsische KV hat bereits im November 2014, also lange vor der gesetzlichen Pflicht, eine eigene Terminbörse eingerichtet. Bis zu vier Mitarbeiter vermittelten dort im ersten Jahr knapp 2000-mal zwischen Ärzten und Patienten. Bemerkenswert ist die hohe Akzeptanz der Börse in Sachsen: 66 Patienten zogen ihre Anfrage während der Bearbeitungszeit wieder zurück, weitere 18 lehnten den angebotenen Termin ab. Das sind zusammen weniger als fünf Prozent der Anfragen.

© SZ vom 26.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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