Erfurt (dpa/th) – Die Zahnprophylaxe in Schulen des Freistaats kann nach Einschätzung der Krankenkasse Barmer derzeit nicht überall gewährleistet werden. Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass Schulkinder bis zu 12 Jahren zum Schutz vor Karies zweimal jährlich direkt in der Schule eine Gruppenprophylaxe durch Zahnärzte der Gesundheitsämter erhalten, sagte Barmer-Landesgeschäftsführerin Birgit Dziuk der Deutschen Presse-Agentur. Dieses Ziel werde in Thüringen nur noch zu 60 Prozent erreicht. Nach Einschätzung der Barmer fehlt es an Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern.
Bei der Gruppenprophylaxe trainieren die Kinder unter fachlicher Anleitung richtiges Zähneputzen und erhalten Tipps für eine zahngesunde Ernährung. Bei Bedarf bekommen sie auch eine Fluorid-Behandlung. Finanziert wird dies von den gesetzlichen Krankenkassen. Schuleingangsuntersuchungen zeigen seit Jahren, dass Schulanfänger in Thüringen relativ schlechte Zähne haben.
Der Krankenkasse zufolge sind in den Gesundheitsämtern der 17 Landkreise und sechs kreisfreien Städte derzeit 30 Zahnärzte tätig. Bei Ausfällen finde sich häufig keine Vertretung. Gänzlich ohne jugendzahnärztlichen Dienst stehe der Landkreis Hildburghausen da, im Ilm-Kreis sei er mit nur einer Zahnärztin besetzt. „Die Gruppenprophylaxe darf in den Gesundheitsämtern aber kein Schattendasein fristen“, mahnte Dziuk.
Auch in Kindergärten gibt es die Prophylaxe-Angebote, hier übernehmen in Thüringen auch niedergelassene Zahnärzte und speziell ausgebildete Helferinnen das Zahnputztraining. Kritisch sieht die Kasse, dass nicht alle Kindergartenbetreiber dafür offen seien.
Nach den aktuell verfügbaren Zahlen (Jahrgang 2017/18) des Landesverwaltungsamtes hatten von rund 12 000 untersuchten Kindern 53 Prozent gesunde Gebisse, bei einem Drittel bestand Behandlungsbedarf. Dies zeigt laut Krankenkasse, dass eine flächendeckende Gruppenprophylaxe ebenso nötig ist wie regelmäßige Früherkennungsuntersuchung beim Zahnarzt schon bei Drei- bis Sechsjährigen.