ePA:Was Sie zur neuen elektronischen Patientenakte wissen sollten

Arzt in Klinik schaut nutzt App auf Tablet Computer

Bisher werden Gesundheitsdaten der Bürger bei vielen einzelnen Ärzten in deren Praxen gespeichert. Die ePA soll diese Informationen bündeln.

(Foto: picture alliance / Zoonar)

16 Jahre wurde an dem umstrittenen Projekt gearbeitet, ab 1. Januar steht die ePA den gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Wie sie funktioniert - und worauf man persönlich achten sollte.

Von Nina Bovensiepen und Henrike Roßbach, Berlin

Mitten in der Pandemie kommt eine enorme Änderung auf das deutsche Gesundheitssystem zu: Mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherten soll vom 1. Januar an nach und nach eine digitale Zusammenfassung ihrer Gesundheitsdaten zur Verfügung stehen. Schon seit 16 Jahren wird an dem Mammutprojekt gearbeitet. Umstritten ist es noch immer. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Bisher werden Gesundheitsdaten der Bürger bei vielen einzelnen Ärzten in deren Praxen in Akten oder auch digital gespeichert. Die ePA soll diese Informationen bündeln: Welche Medikamente bekomme ich, bei welchen Ärzten bin ich in Behandlung, welche Vorerkrankungen gibt es, wann wurde ich zuletzt geimpft? Vom 1. Januar 2021 an können alle gesetzlich Versicherten eine ePA bei ihrer Krankenkasse erhalten, der Zugang zur Akte erfolgt über eine App der jeweiligen Kasse.

Wer kann die neue digitale Gesundheitsakte nutzen?

Mitte 2021 könnten laut Bundesgesundheitsministerium alle gut 70 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit den knapp 200 000 niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern über die ePA verbunden sein. Wie viele Menschen das Angebot tatsächlich nutzen werden, ist aber offen - vor allem angesichts der Tatsache, dass die ePA in einer Art Stufenmodell kommt. Los geht es mit einer Testphase: Im ersten Quartal 2021 kann jeder Versicherte eine elektronische Akte bekommen, und ausgewählte Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe werden schon vernetzt. Im zweiten Quartal sollen alle 200 000 Leistungserbringer mit der ePA vernetzt werden, zum 1. Juli 2021 wird die Vernetzung für sie dann verpflichtend sein. Machen sie nicht mit oder verzögert, drohen Honorarkürzungen. Spätestens zum 1. Januar 2022 sollen auch die Krankenhäuser dabei sein. Im Gesundheitsministerium heißt es, dass Patienten den Mehrwert der ePA vom zweiten, dritten Quartal 2021 an spüren würden - wenn etwa aktuelle Behandlungsberichte eingespielt werden könnten. Auch die Akzeptanz bei Medizinern werde steigen, sobald der Mehrwert sichtbar werde. Etwa, was die Kommunikation mit Kollegen über den dann elektronischen Arztbrief angehe.

Muss man künftig eine ePA haben?

Nein. Für Versicherte bleibt die Nutzung freiwillig. In Deutschland muss jeder Patient zur Nutzung der Akte aktiv werden und Zugriffe freigeben - das nennt man Opt-in-Verfahren. In anderen Ländern wird mit dem Opt-out-Verfahren gearbeitet, bei dem die Versicherten ausdrücklich widersprechen müssen, wenn sie keine digitale Akte wünschen.

Was wird in der ePA alles gespeichert?

Zunächst können dort Arztbefunde, Medikationspläne, Röntgenbilder oder auch Blutwerte abgelegt werden. Von 2022 an sollen zudem der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft digital abrufbar sein. Die ePA soll in Zukunft auch digitale Überweisungen ermöglichen. Zudem können Patienten von 2023 an freiwillig ihre Daten für Forschung und Wissenschaft spenden. Mit Blick auf die Impfungen gegen das Coronavirus kommt insbesondere der digitale Impfpass spät - "ein Jahr später, als wir es zur Pandemie bräuchten", heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Und wer darf auf die gespeicherten Daten zugreifen?

Wer worauf Zugriff hat, entscheiden die Versicherten. Im ersten Jahr können sie Ärzten allerdings nur die komplette oder keine Einsicht gewähren. Laut Ministerium haben auch Krankenkasse oder Arbeitgeber keine Einsicht.

Wie bekomme ich eine ePA?

Die digitale Akte soll von den Krankenkassen zum 1. Januar zusammen mit einer App bereitgestellt werden. Über die App kann die ePA mit Dokumenten, Arztbriefen und Befunden gefüllt werden, zunächst aber nur im PDF-Format. Wer die App nicht nutzt, kann mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN, die man von der Krankenkasse bekommt, auch direkt in einer Arztpraxis auf die Akte zugreifen. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass die ePA wie jedes digitale Projekt ein "lernendes System" sei. Anfangs müssen die Dokumente, die den Versicherten nicht digitalisiert vorliegen, mit dem Handy oder Tablet eingescannt werden.

Warum hat die Einführung der elektronischen Patientenakte so lange gedauert?

Der Grundstein für die ePA wurde 2004 gelegt, als das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft trat, das die Einführung einer "Telematik­infra­struktur" vorsah. Smartphones oder Tablets, wie man sie heute kennt, gab es damals aber noch nicht. Die Technologie musste also immer wieder an den technischen Fortschritt angepasst werden. Außerdem gab es zunächst viel Widerstand gegen das Mammutprojekt. Unter anderem die Ärzte fürchteten hohe Kosten. Streitigkeiten über Datenschutz und Datensicherheit kamen hinzu.

Sind die Daten sicher?

Laut Gesundheitsministerium werden die Daten verschlüsselt abgelegt. Niemand außer dem Versicherten und denjenigen, denen er den Zugriff erlaubt hat, könne die Inhalte lesen. IT-Experten sehen das allerdings kritischer - sie berichten darüber an diesem Dienstag auf einer Tagung des Chaos Computer Club.

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