E-Shishas und E-Zigaretten:Kampf dem E-Dampf

E-Zigarette

Ein Dampfer und sein Suchtmittel, die E-Zigarette.

(Foto: Friso Gentsch/dpa)
  • Familienministerin Manuela Schwesig will den Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Jugendliche und Kinder verbieten.
  • "E-Zigaretten werden als gesunde Alternative angeboten, aber sie sind nicht harmlos", sagt Schwesig. Unter Wissenschaftlern ist umstritten, wie schädlich E-Zigaretten sind.
  • Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg etwa warnt seit längerem, E-Zigaretten und E-Shishas könnten Atemwege reizen, außerdem enthielten sie "geringe Mengen" krebserregender Substanzen.

Von Robert Gast, Berlin

Gummibärchen gefällig? Oder lieber Schokolade? Wer es fruchtig mag, kann auch Pina Colada nehmen. Wirklich wichtig ist die Geschmacksrichtung bei elektrischen Wasserpfeifen, den E-Shishas, nicht. Man kann sich mit ihnen so oder so erwachsen fühlen. Einfach an dem kleinen Röhrchen ziehen, dann glüht der Draht, der Dampf kommt. Und der schmeckt meistens gar nicht so schlecht.

Selbst Kinder können derzeit nikotinfreie E-Shishas am Kiosk kaufen. Doch damit soll bald Schluss sein. Denn nicht nur Eltern und Lehrer sind besorgt. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ist es auch. Sie will den Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Jugendliche und Kinder verbieten. Zusammen mit Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) kündigte sie am Donnerstag eine Änderung des Jugendschutzgesetzes an.

E-Zigaretten sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Erwachsene rauchen sie meistens mit Nikotin, es gibt sie aber auch ohne. Die elektronischen Nachfahren der Glimmstängel bestehen aus einem Plastikröhrchen, in dem eine Flüssigkeit verdampft wird, das Liquid. E-Shishas, die in ihrer Form oft einer Wasserpfeife nachempfunden sind, funktionieren nach demselben Prinzip. Sie sollen jedoch nikotinfrei sein - und absolut harmlos, betonen die Hersteller.

Manuela Schwesig wollte sich ein eigenes Urteil bilden. Zuletzt geraucht habe sie auf der Abschlussfahrt in der zehnten Klasse, drei Zigaretten, erzählte Schwesig bei der Vorstellung der Gesetzesänderung am Donnerstag in Berlin. Danach sei ihr so schlecht geworden, dass sie sich bis heute vom Rauchen fernhalte. Um dennoch mitreden zu können beim Thema E-Zigarette, hat sich die Ministerin eine E-Shisha gekauft. In ihrem Büro habe sie sich diese näher angeschaut und gedacht: "Die sieht harmlos aus." Aber genau das sei das Problem, so Schwesig: "E-Zigaretten werden als gesunde Alternative angeboten, aber sie sind nicht harmlos." Das gelte selbst für die nikotinfreie Variante und die bei Jugendlichen beliebten E-Shishas. Jeder Dritte der 12- bis 17-Jährigen habe schon einmal an so einem Gerät gezogen.

Tatsächlich ist unter Wissenschaftlern umstritten, wie schädlich E-Zigaretten sind. Nur wenige Studien zum Thema gelten als aussagekräftig. Und weil E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem Markt sind, lässt sich wenig über mögliche Langzeitfolgen sagen. Einig sind sich Forscher darin, dass der Dampf der E-Zigarette insgesamt weniger Giftstoffe enthält als der Qualm herkömmlicher Zigaretten. Mancher hofft gar, E-Zigaretten könnten Rauchern dabei helfen, ihre Nikotinsucht zu besiegen. Eine Übersichtsstudie der angesehenen Cochrane Collaboration fand vor kurzem Hinweise darauf, dass E-Zigaretten dabei geringfügig wirkungsvoller sein könnten als Nikotinpflaster.

Formaldehyd beim Verdampfen der E-Zigaretten

Unbedenklich sind die elektrischen Verdampfer damit aber noch lange nicht. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg etwa warnt seit längerem, E-Zigaretten und E-Shishas könnten Atemwege reizen, außerdem enthielten sie "geringe Mengen" krebserregender Substanzen. Zu diesem Ergebnis kam jüngst auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), was für Schwesig den Anstoß für die Gesetzesänderung gab.

Beim Verdampfen des Liquids in E-Zigaretten und E-Shishas entstehe unter anderem Formaldehyd, das Krebs auslösen könne, so das BfR. Und im Dampf enthaltene Aromazusätze und Aerosole könnten das Wachstum stören. Neu sei, sagte Schwesig, dass dies auch für nikotinfreie E-Zigaretten gelte. Außerdem könnten sich junge Leute damit ans Rauchen gewöhnen, ergänzte Schmidt.

Bisher gelten E-Zigaretten in Deutschland als Genussmittel. Tabakprodukte hingegen dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Diese "Gesetzeslücke" gelte es nun zu schließen, sagte die Familienministerin. Künftig müssen Käufer von E-Zigaretten und E-Shishas 18 Jahre alt sein. Das soll auch für den Internethandel gelten. Besteller müssten beim Empfang künftig ihren Ausweis vorzeigen.

Und wenn es nach Christian Schmidt geht, dessen Ministerium auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig ist, dann wird es für E-Raucher noch unbequemer: Schmidts Ministerium will 2016 die im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Tabakprodukt-Richtlinie umsetzen. Hersteller müssten dann Warnhinweise auf Packungen mit E-Zigaretten drucken und die Inhaltsstoffe aufführen. Auch soll es Werbebeschränkungen geben.

Ob sie künftig auch Energydrinks für Kinder und Jugendliche verbieten werde, wurde Manuela Schwesig bei der Gesetzesvorstellung gefragt. Nein, erwiderte die Ministerin. Ob man auf die koffeinhaltigen Getränke verzichte, sei ja eher eine Frage von gesunder Ernährung. E-Shishas hingegen seien nur gesundheitsgefährdend und gehörten deshalb für Heranwachsende verboten. Ohne Brüche ist diese Logik nicht. Alkohol dürfen Jugendliche kaufen, sobald sie 16 geworden sind. Vor E-Shishas mit Bier-Geschmack werden sie dagegen noch zwei Jahre länger geschützt.

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