Dresden:Kretschmer pocht auf länderspezifische Corona-Regeln

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Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer beharrt auf eigenen Corona-Regeln in den Bundesländern. "Wir haben ein sehr unterschiedliches...

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Dresden (dpa) - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer beharrt auf eigenen Corona-Regeln in den Bundesländern. „Wir haben ein sehr unterschiedliches Infektionsgeschehen“, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch MDR Aktuell. „Das was der Staat macht, muss maßvoll sein, muss angemessen sein. Und deswegen ist es zwingend, dass wir in den Ländern, in denen wir ein niedriges Infektionsgeschehen haben, auch anders vorgehen, als in den Ländern, wo jetzt gerade die Zahlen massiv steigen.“

In die bundesweite Debatte um angemessene Corona-Auflagen müsse „wieder mehr Sachlichkeit reinkommen“, sagte der Regierungschef. Am Donnerstag will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Vorab gab es Forderungen nach bundeseinheitlichen Regelungen, etwa zur zulässigen Personenzahl bei privaten Feiern. Dagegen sagte Kretschmer, alle müssten anerkennen, „dass die konkrete Situation vor Ort die Grundlage ist für unsere Entscheidungen“.

In Orten, in denen die Infektionszahlen stark anstiegen, sei ein ganz schnelles, konsequentes Handeln erforderlich. „Das gleiche Handeln in einem Ort in Sachsen-Anhalt mit über die letzten Wochen null Corona-Infektionen wäre weder angemessen noch richtig. Es wäre gefährlich, auch was die politische Akzeptanz angeht. Und deswegen ist das A und O die Angemessenheit und die konkrete Situation vor Ort“, sagte Kretschmer. Ein einheitliches Vorgehen sei sinnvoll - aber nur in den Dingen, die wirklich einheitlich seien.

Sachsens neue Corona-Verordnung sieht vor, ab 1. September wieder Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Auch Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte dürfen veranstaltet werden, wenn sie ein passendes Hygienekonzept haben. Einen Verstoß gegen die Maskenpflicht will Sachsen künftig mit einem Bußgeld von 60 Euro ahnden.

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