Süddeutsche Zeitung

Reproduktionsmedizin:Experten fordern neue Regeln für Kinderwunschbehandlung

  • Eine Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie der Akademieunion hat am Dienstag in Berlin Empfehlungen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz vorgestellt.
  • Die derzeit in Deutschland erlaubten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen gehen auf ein 30 Jahre altes Gesetz zurück.
  • Die Wissenschaftler haben sich mir nahezu allen allen gängigen Praktiken der Fortpflanzungsmedizin befasst.

Von Hanno Charisius

Eine Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie der Akademieunion hat am Dienstag in Berlin Empfehlungen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz vorgestellt. Eine Reform sei notwendig, heißt es in der Einleitung des Papiers, das sich systematisch mit allen gängigen Praktiken der Fortpflanzungsmedizin von der künstlichen Befruchtung über Leihmutterschaft bis hin zur Präimplantationsdiagnostik befasst. Ärzte in Deutschland seien heute oft zu einer dem internationalen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung gezwungen, was unnötige Risiken für Mutter und Kind mit sich bringe.

Tatsächlich gehen die derzeit in Deutschland erlaubten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen auf ein 30 Jahre altes Gesetz zurück. Weil das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 vieles von dem verbietet, was heute technisch möglich ist (und in anderen Ländern längst angeboten wird), zieht es viele Paare mit Kinderwunsch in ausländische Kliniken. Dort werden gespendete Eizellen eingesetzt, Leihmütter gefunden und aus mehreren Embryonen jenes mit den besten Chancen auf eine Schwangerschaft ausgewählt.

Die Leopoldina-Experten empfehlen nun unter anderem, die Selektion des Embryos mit den besten Entwicklungschancen zu erlauben, um Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden. Bislang werden Frauen in Deutschland oft zwei oder drei Embryonen übertragen, in der Hoffnung, dass sich zumindest einer davon entwickelt. Das macht Mehrlingsschwangerschaften wahrscheinlicher, und somit auch Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind. Derzeit liegt die Zwillingsrate bei Schwangerschaften nach einer künstlichen Befruchtungen in Deutschland bei etwa 20 Prozent. In anderen Ländern ist die Quote weit niedriger.

Die 15 Autorinnen und Autoren des Positionspapiers empfehlen außerdem, Eizellspenden in Deutschland zu erlauben. Der Blick nach Großbritannien, wo Eizellspenden erlaubt sind, zeige, dass staatliche Regulierung eine unangemessene Kommerzialisierung verhindern kann, sagt die an den Empfehlungen beteiligte Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen, Claudia Wiesemann. Auch die Eizell-Spenderinnen würden dort sehr gut geschützt und über Risiken informiert. "In Großbritannien erfahren die Spenderinnen zum Beispiel auch, ob aus ihren gespendeten Zellen schließlich Kinder werden", sagt Wiesemann.

Am schwersten fiel es der Arbeitsgruppe, bei der Frage nach Leihmutterschaften eine Antwort zu finden, berichtet die Medizinethikerin. "Es gibt erste Studien mit Kindern bis zum Alter von etwa zehn Jahren, die zeigen keine psychischen oder sozialen Auffälligkeiten." Es gebe hierzu jedoch bislang vor allem Einzelfallbeschreibungen und nur wenige systematische Untersuchungen. Viel passiere im Geheimen, sagt Wiesemann. "Deshalb haben wir uns entschieden, bessere Ergebnisse abzuwarten."

Wichtig sei der Arbeitsgruppe gewesen, auch Folgewirkungen zu berücksichtigen, die es dadurch gebe, dass manche Praktiken im Ausland bereits legal sind, in Deutschland jedoch nicht, sagt Wiesemann. "So kosten zum Beispiel Eizellspenden in Tschechien weniger als in Großbritannien. Die Rechte und Interessen der Spenderinnen und des zukünftigen Kindes sind allerdings dort auch weniger gut gesichert. Wir plädieren deshalb für eine Legalisierung in Deutschland, weil sich mit guten Regularien die Rechte aller Beteiligten besser schützen lassen."

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SZ vom 05.06.2019/hach
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