Demenz als Behinderung:Barrierefreiheit im Kopf

Demenz Alzheimer Behinderung

Sofern kein Durchbruch in der medizinischen Therapie gelingt, werden im Jahr 2050 etwa drei Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland leben.

(Foto: dpa)

Demenz ist die Behinderung der Zukunft. Um diese gewaltige Herausforderung zu bewältigen, braucht es eine neue Kultur des Helfens. Senile Senioren dürfen nicht stillschweigend in medizinisch-pflegerische Ghettos abgeschoben werden.

Ein Kommentar von Ulrike Heidenreich

Es gibt ein gängiges Bild von Behinderung; aber dieses Bild stimmt nicht mehr: Man denkt an den Rollstuhlfahrer von nebenan oder an das Kind mit Trisomie 21, das immer so nett grüßt. Künftig wird man beim Wort "Behinderung" an alte Menschen denken: Es werden Hunderttausende, es werden Millionen alte Menschen sein, die der Hilfe bedürfen. In Zukunft wird man beim Stichwort Behinderung an Demenz denken.

Die Gesellschaft muss sich grundlegend verändern, um diese Herausforderung zu meistern. Der Umgang mit den Behinderten der Zukunft muss offener, respektvoller und selbstverständlicher werden. Man wird neue Modelle des Zusammenlebens mit Behinderten finden müssen. Dann wird die Gesellschaft entspannter damit umgehen, dass Menschen irgendwann im Alter nicht mehr alles können und nicht mehr alles verstehen.

Man kann blind, man kann taub, man kann schwer von Begriff sein - den Text der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen versteht fast jeder, der das wirklich will; es sei denn, er ist dement. Den völkerrechtlichen Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt es in allen nur erdenklichen Ausfertigungen: in Gebärdensprache, als Film im Internet, mühelos vor- und zurückspulbar. Es gibt ihn in Blindenschrift, als Audiodatei und sogar in extrem leichter, verständlicher Ausführung.

Im Kern geht es in diesem Übereinkommen zwischen 152 Staaten darum, dass sämtliche Menschenrechte uneingeschränkt für Behinderte gelten müssen. Deutschland hat die Konvention 2009 ratifiziert; seitdem ist das Grundrecht nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, das seit 1994 gilt, spezifiziert und konkretisiert: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Guter Wille allein reicht nicht

Obwohl der gute Wille da ist, fehlt es da noch hinten und vorne. Die zuständige UN-Kommission wird kommende Woche wieder mahnende Worte für Deutschland finden. Mit der Umsetzung der Rechte von Behinderten geht es hierzulande nur stolpernd voran. Zuvorderst, heißt es, wird die Kommission erneut große Versäumnisse bei der Inklusion an Schulen auflisten.

Dieser sensible Lernprozess fällt schwer, das kann man verstehen: Wie sollen nichtbehinderte und behinderte Kinder, Lehrer und Eltern an einer Regelschule plötzlich problemlos miteinander auskommen, wenn sie vorher kaum Berührungspunkte hatten? Wenn also nur gemeinsame Räume da sind, aber keine Einzelfallpädagogik und keine gezielte Förderung? Dieses Scheitern der Schulen bei der Inklusion mag man in Deutschland noch erklären mit der Kulturhoheit der Länder. Es geht kreuz und quer, ohne gemeinsame Linie.

Was aber ist mit anderen Bereichen, in denen behinderte Menschen benachteiligt und ausgeschlossen sind? Warum müssen Experten wie der Sozialverband VdK immer wieder vergeblich anmahnen, dass es gerecht zugeht: im Betreuungsrecht oder im Wahlrecht, überall dort, wo es um Selbstbestimmung geht und um die Teilhabe an der Gesellschaft. Warum laborieren Verbände und Politik seit Jahren an nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention herum?

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