Covid-19:Virusgefahr im Wartezimmer

Arztpraxis

Bald wieder volle Arztpraxen, trotz Pandemie?

(Foto: dpa)

Nach Mediziner-Protesten bleibt die telefonische Krankschreibung in Corona-Zeiten vorerst erlaubt. Wie groß ist die Ansteckungs-Gefahr für Ärzte und Patienten?

Von Werner Bartens

"Völliges Unverständnis", war noch einer der milderen Kommentare. Die meisten Ärzte reagierten entsetzt. "Absolut kontraproduktiv und fern von jeder Realität", hieß es beispielsweise von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Entrüstung fiel einstimmig aus. Manche Mediziner benutzen eine Wortwahl, die nicht zitierfähig ist.

Die Proteste haben gefruchtet. Krankschreibungen wegen Erkältungen und Co. sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, an diesem Montag mit. Der Bundesausschuss werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit "hoher Wahrscheinlichkeit" eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ärzte könnten "im Vorgriff auf diese Entscheidung" weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne "bei fortdauernder Erkrankung" einmal verlängert werden. Am 20. März hatte der G-BA die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Bei einer Sitzung am vergangenen Freitag wurde sie nicht verlängert - gegen die Stimmen von Ärzten und Vertretern der Krankenhäuser.

Medizinische Motive sind hinter der Entscheidung des Ausschusses kaum zu erkennen

Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert. Arbeitgeber hatten die Entscheidung begrüßt. Die Ausnahmeregelung sollte verhindern, dass sich Infizierte den "gelben Schein" in der Praxis abholen und auf dem Weg dorthin andere Menschen oder die Ärzte und ihre Mitarbeiter anstecken.

"Die Verantwortlichen im G-BA haben leider keine Ahnung, wie es in den Praxen wirklich zugeht", sagte Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. "Wir haben nach wie vor einen extremen Mangel an Schutzausrüstungen und Desinfektionsmitteln, die wir dringend für die Versorgung von bestätigten Covid-19-Patienten benötigen. Wir können es uns deshalb nicht leisten, bei jeder Atemwegsinfektion aus Vorsorge Schutzmaterial zu verbrauchen."

Der G-BA ist zumeist damit beschäftigt, nach sorgfältiger Abwägung zu entscheiden, ob eine Therapie oder Untersuchung so hilfreich ist, dass die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Vertreter der Kassen, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft sind stimmberechtigt. Patientenvertreter beraten mit, haben aber kein Stimmrecht. Der Ausschuss steht unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums. Ärzte waren darüber erbost, dass Jens Spahn zwar immer wieder betont, wie wichtig Abstandsgebote und Hygieneregeln weiterhin sind - dies für Arztpraxen aber offenbar weniger eng gesehen wird. "Das ist nicht nur unlogisch, es ist brandgefährlich - für die medizinischen und nicht medizinischen Angestellten und die Ärzte", zürnte der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands in einer Stellungnahme.

Medizinische Motive waren hinter der G-BA-Entscheidung von Freitag kaum zu erkennen. Ausdrücklich wurden die Doktoren in der Stellungnahme aufgefordert, bei der Diagnose "wieder zum Regelfall der persönlichen und unmittelbaren Anamnese im direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient zurückzukehren". Welche politischen Koalitionen zu diesem Schritt geführt hatten, bleibt undurchsichtig; die Entscheidung fiel gegen die Stimmen der Ärzteschaft.

Erst am Wochenende teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) mit, dass 7293 der bisherigen Covid-19-Fälle in medizinischen Einrichtungen aufgetreten waren. Der Anteil lag bei mindestens sieben Prozent. Womöglich ist die Quote der Infizierten und Erkrankten in den Medizinberufen deutlich höher, denn bei 40 Prozent der Meldungen fehlt die Angabe der beruflichen Tätigkeit. "Nach dieser Logik hätte der Ausschuss auch das Besuchsverbot an Kliniken aufheben müssen", ärgert sich Michael Kochen, der jahrelang Präsident der deutschen Allgemeinmediziner war. "Das Gegenteil ist der Fall." Um Ärzte, Pflegende und andere Mitarbeiter zu schützen, untersagen viele Kliniken derzeit Besuche.

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In den Wartezimmern kommt das Risiko für andere Patienten hinzu. Dort halten sich derzeit schwer Erkrankte oder Notfälle auf, die sowieso ein höheres Risiko haben. Schließlich wurden Praxen und Kliniken seit Mitte März aufgefordert, Routine und Wahleingriffe abzusagen und nur jene zu behandeln, deren Versorgung sich nicht aufschieben lässt. Das passt nicht zum aktuellen G-BA-Beschluss.

Der Ausschuss hatte seinen Schritt am Freitag damit begründet, dass sich "zwischenzeitlich die Zahl der Neuinfektionen deutlich verringert hat und Abstands- und Hygieneregeln in allen Lebensbereichen und vor allem auch in Arztpraxen durchgängig und strikt beachtet werden".

Die befristete Sonderregelung könne deshalb "ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patienten oder Ärzte aufgehoben werden, zumal auch durch die teilweisen Wiederöffnungsmöglichkeiten für Ladengeschäfte auch in anderen Lebensbereichen behutsame Lockerungen erfolgt sind", hieß es. Nun kam überraschend die 180-Grad-Wende. "Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist", sagte der G-BA-Vorsitzende Hecken.

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