Corona:Was mit Johnson & Johnson-Geimpfte jetzt wissen müssen

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Was gilt für Menschen, die ihre erste Covid-Impfung mit dem Präparat von Johnson & Johnson bekommen haben? (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Auch mit diesem Vakzin sind fortan zwei Spritzen zur Grundimmunisierung und die dritte als Booster notwendig. Einmal Geimpfte fallen damit nicht mehr unter die 2-G-Regel.

Von Werner Bartens

Die größte Kontinuität in der Pandemie ist die Veränderung. Das gilt für das Sars-CoV-2-Virus, für den Impfschutz und besonders für die Regeln, um die Infektion einzudämmen. Eine aktuelle Neuerung betrifft jene Menschen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft worden sind, das bisher als Einmalimpfstoff galt. Ein vollständiger Grundschutz durch Impfung mit diesem Vakzin besteht demnach künftig in Deutschland erst dann, wenn auf die Erstimpfung eine Zweitimpfung folgt, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Kriterien für den Impfstatus mit diesem Vakzin, auch bekannt unter dem Namen "Janssen", entsprechend geändert. Die Regeln in Deutschland weichen damit künftig von der EU-Zulassung ab, die zur Grundimmunisierung weiterhin nur eine Impfstoffdosis vorsieht.

Die in Deutschland fortan notwendige zweite Impfung sollte mit einem mRNA-Vakzin, also dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wobei die Impfung mit Moderna erst ab 30 Jahren empfohlen wird. Der vollständige Schutz ist auch nötig, um die 2-G-Zugangsregeln einhalten zu können. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem Wochenende und werde nun umgesetzt, so der Sprecher. Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nachgekommen werden, wonach alle mit Johnson & Johnson geimpften "Personen ab 18 Jahren, die mit einer Impfstoffdosis grundimmunisiert worden sind, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfstoffdosis erhalten sollen". Die Immunisierung mit mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - ein Mindestabstand von vier Wochen sollte aber eingehalten werden. Nach drei weiteren Monaten sollte eine weitere Impfung mit mRNA-Vakzin gegeben werden, diese gilt dann als Booster.

Bereits seit Längerem ist bekannt, dass der Impfschutz nach Gabe des Vakzins von Johnson & Johnson schneller nachlässt als der nach anderen Impfstoffen. Bis zu fünf Millionen Menschen haben das Vakzin in Deutschland bekommen. Von Profisportlern wurde es bevorzugt, weil sie annahmen, dass sie die leichte Leistungsminderung, die nach der Impfung eintreten kann, nur einmal durchmachen müssten und deshalb seltener pausieren würden.

Bisher zählte man mit einer zusätzlichen Spritze mancherorts schon als "geboostert"

Schon im Herbst zeigte die Diskussion um Booster, dass eine weitere Impfung nach einer Spritze mit dem Vakzin von Johnson & Johnson schneller fällig werden würde als nach anderen Impfstoffen. Nun gilt: Nach der Einmalspritze Johnson & Johnson sollte der Impfschutz nach vier Wochen aufgefrischt werden, was dem üblichen Impfabstand bei den anderen Zweifachimpfungen zur Grundimmunisierung entspricht. Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Johnson & Johnson-Erstimpfung sowie einer Zweitimpfung sinnvoll, so der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Bisher zählten in einigen Bundesländern mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als "geboostert", wenn es um die 2-G-plus-Regel ging und der Eintritt etwa zu Kulturveranstaltungen nur vollständig Geimpften und Genesenen gestattet war, die zudem getestet waren oder eine Boosterimpfung erhalten hatten.

Im Netz empören sich manche, dass mit Johnson & Johnson Geimpften "über Nacht" der Status als vollständig Geimpfte entzogen und damit der Zugang zu 2-G-Bereichen verwehrt wird. Dass die neue Regel auf neue Erkenntnisse über Virusvarianten und Impfstoffe zurückgehen könnte, wird dabei allerdings kaum in Betracht gezogen.

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