Coronavirus:Diese Corona-Regeln ändern sich heute

Coronavirus: Corona-Regeln: Am 1. Mai wird vieles lockerer

Corona-Regeln: Am 1. Mai wird vieles lockerer

(Foto: Stefan Sauer/dpa)

Seit März schreibt das bundesweite Infektionsschutzgesetz nur noch Basisschutzmaßnahmen vor. Darüber hinausgehende Regeln beschließen die Länder selbst. Was sich am 1. Mai ändert.

Von Christian Helten

Seit das bundesweite Infektionsschutzgesetz es den Ländern überlässt, Corona-Regelungen zu treffen, die über wenige grundsätzliche Basismaßnahmen hinausgehen, wird der Monatswechsel auch zum Stichtag für eine Verlängerung oder Anpassung der Verordnungen der Länder.

Zum 1. Mai setzen einige Bundesländer nun schon um, worauf sich die Gesundheitsminister der Länder am Donnerstag geeinigt haben: Die Isolations- und Quarantäneregeln sollen bundesweit einheitlicher werden. Wer mit Corona infiziert ist, soll sich künftig nur noch fünf statt zehn Tage isolieren müssen. Und: Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich bald nicht mehr in die Quarantäne begeben. Wo die Isolations-Vorschriften aktuell angepasst werden und welche Änderungen darüber hinaus noch in Kraft treten, lesen Sie in diesem Überblick.

In Bayern gilt bereits seit dem 13. April keine Quarantäne-Pflicht mehr für Kontaktpersonen, und Infizierte können ihre Isolation bei Symptomfreiheit schon nach fünf Tagen ohne Freitesten beenden. Zum ersten Mai gibt es in Bayern nun weitere Lockerungen. So laufen die regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und die Testpflicht in Kindergärten und Kitas komplett aus.

In Hessen ändern sich die Quarantäne- und Isolationsregeln. Menschen, die mit Corona infiziert sind, müssen sich nur noch für fünf Tage isolieren und sich im Anschluss nicht mehr freitesten. Außerdem müssen ungeimpfte Haushaltsangehörige von Infizierten nicht mehr automatisch in Quarantäne. Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Arbeit am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation wieder aufnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

An den hessischen Schulen entfällt die Testpflicht. Stattdessen erhalten Schülerinnen und Schüler sowie das Personal wöchentlich zwei kostenfreie Tests, die sie freiwillig selbst durchführen können.

Rheinland-Pfalz hat ebenfalls eine neue Corona-Landesverordnung erlassen. Auch hier neu: Statt bislang zehn Tage müssen Infizierte jetzt nur noch fünf Tage in Isolation. Außerdem müssen Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.

Die Corona-Regeln für Thüringen werden mit zwei Änderungen weiter gelockert. Zum einen kann die Isolation für mit dem Virus Infizierte schon nach fünf Tagen beendet werden, wenn davor zwei Tage keine Symptome aufgetreten sind. Außerdem entfällt die Quarantäne-Pflicht für Kontaktpersonen. Das Land empfiehlt Kontaktpersonen allerdings dringend, sich trotzdem freiwillig zu isolieren.

Zweitens entfällt an den Schulen in Thüringen bald die Testpflicht. Nur noch bis Freitag, den 6. Mai, sind zwei Coronatests pro Woche vorgeschrieben, danach müssen Schulen den Schülern zwar noch einen Test pro Woche anbieten, er ist für diese aber freiwillig.

In Bremen treten zum 1. Mai drei neue Regeln in Kraft: Erstens entfällt an Schulen die Testpflicht. Zweitens können sich mit dem Coronavirus Infizierte schon nach fünf Tagen aus der Isolation freitesten, statt wie bislang nach sieben Tagen. Drittens gilt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nun FFP2-Maskenpflicht für alle ab 14 Jahren. Bisher war eine OP-Maske ausreichend.

In Niedersachsen ist die Maskenpflicht an Schulen bereits gefallen, nun endet dort auch die Testpflicht an Schulen und Kitas. Wer sein Kind aber freiwillig testen möchte, erhält dafür im Mai drei Testkits pro Woche und Kind. Das gilt für alle Schüler sowie für Kita-Kinder ab drei Jahren.

In Brandenburg endet die Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte in den Schulen sowie in Kitas.

In Berlin ändert sich zunächst nichts. Der Senat will zunächst weiterhin an den bisherigen Corona-Regeln festhalten. Die geplante Verkürzung der Isolationszeit wurde am Dienstag vertagt. Vor allem aus SPD und Linkspartei hatte es Bedenken gegeben, die Zeit der Isolation bei einer Infektion auf fünf Tage zu verkürzen.

In Hamburg endete der Status als Corona-Hotspot zum 30. April. Damit fallen dort sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-Plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen weg. Es bleibt jedoch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

In Baden-Württemberg ändert sich zunächst wenig, es entfällt ab dem ersten Mai nur die Maskenpflicht bei Zahnärzten. In der vergangenen Woche hat das Land allerdings beschlossen, "Anfang Mai" auch Änderungen bei der Isolationspflicht zu machen. Künftig müssen Corona-Infizierte nur noch fünf Tage in Isolation, sofern sie zwei Tage lang keine Symptome haben. Darauf haben sich das Sozialministerium und die Fraktionschefs von Grünen und CDU verständigt. Weitere Details zu der Regelung soll es Anfang Mai geben.

In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit Donnerstag, den 28. April, nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Das sind die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wenn vunerable Gruppen betroffen sind. So gut wie alle darüber hinausgehenden Einschränkungen sind aufgehoben. Zuletzt gab es zum Beispiel noch eine Testpflicht in Clubs und Diskotheken.

In Sachsen und Schleswig Holstein haben die Regierungen die Corona-Schutz-Verordnung bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert, allerdings mit geringfügigen Anpassungen. So gilt in Sachsen für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, dass diese anstatt einer FFP2-Maske auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den betreuten, behandelnden oder gepflegten Personen eingehalten wird.

In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und im Saarland sollen die wenigen verbliebenen Corona-Regeln bis Ende Mai weiter gelten. Nennenswerte Änderungen gibt es nicht.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusPandemie
:Deshalb verlässt Christian Drosten den Corona-Ausschuss

Der berühmteste Virologe der Republik will nicht mehr im Auftrag von Bundestag und Regierung die Maßnahmen gegen das Virus bewerten. Was sind die Gründe?

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: