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Impfung gegen Corona:Wann sind Sie dran?

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Von SZ-Autoren

Die Bundesregierung hat die Coronavirus-Impfverordnung überarbeitet. Seit dem 8. Februar gilt die aktualisierte Fassung. Mit der neuen Version ändert sich unter anderem die Impfreihenfolge - zumindest in Teilen. Unverändert bleibt, dass es vier unterschiedliche Impfgruppen gibt, die nacheinander an der Reihe sind. Allerdings hat sich die Zusammensetzung dieser Gruppen verändert. Zur Gruppe zwei gehören dadurch nun wesentlich mehr Menschen als bisher.

Schon jetzt ist jedoch klar: Die überarbeitete Version der Impfverordnung wird nicht die endgültige sein. Die Bundesregierung will das Papier fortlaufend anpassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei der Pressekonferenz nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch bereits die nächste Änderung angekündigt: Wer in einer Kita oder als Lehrkraft arbeitet, soll demnach ebenfalls in die zweithöchste Impfgruppe vorgezogen werden. Bisher zählen diese Menschen zur Impfgruppe drei - ebenso wie alle Personen zwischen 60 und 69 Jahren.

Mit unserem SZ-Impfbot erfahren Sie, zu welcher Impfgruppe Sie gehören - und wann Sie in Ihrem Bundesland in etwa mit einem Impftermin rechnen könnten. Wir haben den Impfbot an die aktualisierte Impfverordnung angepasst und werden ihn auch weiterhin aktuell halten. Auch das jeweils aktuelle Impftempo bilden wir ab. Es lohnt sich also, sich immer wieder einmal durchzuklicken.

Bund und Länder haben versprochen, jedem Impfwilligen bis zum 21. September 2021 einen Termin für die Impfung anzubieten. Nach diesem Zeitplan richtet sich das optimistische Szenario im SZ-Impfbot. Inzwischen liegen detailierte Lieferpläne der Impfstoff-Hersteller vor. So sollen im zweiten Quartal 63,5 Millionen Dosen geliefert werden, im dritten Quartal nochmal 95 Millionen. Die Pläne zeigen also, dass das Impfziel machbar ist - sofern es nicht zu weiteren Lieferausfällen kommt und die Bundesländer auch die Kapazitäten der Impfzentren rechtzeitig erhöhen können.

Neu ist seit dem 8. Februar insbesondere, dass zahlreiche Risikogruppen mit Vorerkrankungen, die einen schweren oder tödlichen Infektionsverlauf wahrscheinlicher machen, früher an der Reihe sind als bisher. Dazu gehören zum Beispiel Krebserkrankte, Menschen mit schweren Lungenerkrankungen wie COPD und Mukoviszidose und Personen, die stark adipös oder zuckerkrank sind. Damit folgt die Regierung der ebenfalls aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Explizit genannt sind jetzt außerdem schwere psychiatrische Erkrankungen, darunter Schizophrenie und bipolare Störungen.

Eine Anpassung gibt es auch für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen: Statt wie bisher nur eine darf man nun zwei enge Kontaktpersonen benennen, die ebenfalls priorisiert geimpft werden können. Die Regelung gilt allerdings nur für Pflegebedürftige, die nicht in einer Einrichtung, etwa einem Seniorenheim, leben.

Die neue Verordnung erlaubt zudem offiziell Einzelfallentscheidungen: Wer "aufgrund besonderer Umstände", die die Verordnung bisher nicht abdeckt, ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf hat, kann sich das ärztlich bestätigen lassen und dann unter Umständen früher geimpft werden.

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