Bundessozialgericht entscheidet:Neurodermitis-Patienten müssen Salben selbst zahlen

Die Kosten für rezeptfreie Medikamente müssen Neurodermitis-Patienten auch in Zukunft selbst übernehmen. Das Bundessozialgericht hat die Klage einer Betroffenen zurückgewiesen.

Neurodermitis-Kranke müssen ihre rezeptfreien Medikamente nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts weiter selbst bezahlen. Die Krankenversicherung habe es zurecht abgelehnt, die Kosten für Fettsalben oder Ölbäder wie "Linola" oder "Balneum Hermal F" zu übernehmen, teilte das Gericht am Dienstag in Kassel mit.

Hautkrankheit

In Deutschland leiden zwei Millionen Kinder unter Neurodermitis.

(Foto: iStockphoto)

Die höchsten deutschen Sozialrichter wiesen damit die Revision einer 38 Jahre alten Frau aus Niedersachsen zurück, die an schwerer Neurodermitis leidet.

Neurodermitis ist eine chronische Entzündung der Haut. Patienten leiden häufig unter heftigem Juckreiz, Hautrötungen und Ekzemen, oft in Armbeugen, Kniekehlen sowie am Hals und im Gesicht. Nach Angaben der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DGG) sind in Deutschland rund 2 Millionen Kinder und 2,5 Millionen Erwachsene pro Jahr von Neurodermitis betroffen.

Darüber hinaus gebe es rund 15 Millionen Risikopatienten. Mehr als zwei Drittel der Neurodermitiker fühlen sich nach Angaben von Hautärzten in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Auf den Patienten laste körperlicher, psychischer und sozialer Leidensdruck. Rund ein Drittel kratze sich die Haut blutig, ein Viertel schlafe schlecht.

Im Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 2004 waren rezeptfreie Arzneimittel aus der Kassenerstattung ausgeschlossen worden. Bereits das Landessozialgericht Celle-Bremen hatte entschieden, dass der Ausschluss verfassungskonform sei. Dagegen hatte sich die Klägerin, die auch Vorstandsmitglied des Deutschen Neurodermitis Bundes ist, gewehrt.

Auf die Klägerin kommen Kosten von mehreren zehntausend Euro zu

Die Frau aus Sehnde bei Hannover argumentierte, die Salben seien für sie notwendig. "Ich bin auf die Medikamente angewiesen." Ihre Anwältin sagte, es sei belegt, dass Neurodermitiker als Basistherapie cremen müssten. Dem folgte das Gericht nicht. Die Klägerin habe weder nach der Satzung der Krankenkasse noch nach dem Gesetz einen Leistungsanspruch auf die Mittel. Zudem fehle es bei "Linola" an der erfolgreichen Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.

Auch für andere Mittel habe der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der die Leistungen der medizinischen Versorgung der GKV festlegt, keinen Ausnahmetatbestand vorgesehen. Auf die Klägerin, die durchschnittlich mehr als 500 Euro pro Monat für diese Basispflege ausgibt, kommen nach eigenen Angaben nun Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro zu. Während des jahrelangen Rechtsstreits hatte die Krankenkasse die rezeptfreien Salben vorläufig bezahlt.

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