Süddeutsche Zeitung

Bremerhaven:Erklärungsnöte nach Panne bei Organspende

Lesezeit: 2 min

Die Frau lag schon auf dem OP-Tisch zur Organentnahme, als klar wurde, dass ein Atemtest versäumt worden war. Einen "formalen Fehler" nennen es die Behörden - und verärgern mit dieser Einschätzung Fachleute.

Von Christina Berndt, München

Es war eine Frau, und es geschah im Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide. Am Montag räumte das Krankenhaus ein, dass die Organspende, die Anfang Dezember 2014 wegen einer fehlerhaften Hirntoddiagnose abgebrochen worden war, dort begonnen hatte. Die SZ hatte am Montag von dem Fall berichtet; die Fehler bei der Feststellung des Hirntods waren erst aufgefallen, nachdem Chirurgen bereits den Bauch der Spenderin geöffnet hatten. Wegen der Diagnosefehler war unklar, ob die Spenderin wirklich tot war.

"Das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide hat das medizinisch gebotene getan", sagte Geschäftsführerin Edith Kramer, nach ihren Informationen sei die schwerst am Kopf verletzte Patientin "eindeutig verstorben" gewesen. Zugleich betonte Kramer, ihr Haus habe mit der Frage der Organentnahme nichts zu tun und verwies an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Diese äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht weiter zu dem Fall.

Die bei der Bundesärztekammer (BÄK) angesiedelte Kommission zur Überwachung der DSO gab am Spätnachmittag ein Statement heraus. Darin hieß es, die Überwachungskommission habe "nach eingehender Analyse auch unter Hinzuziehung weiterer unabhängiger Expertise festgestellt, dass die Organspenderin vor geplanter Organentnahme hirntot war". Allerdings seien "Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt" worden. Diese seien "zwingender Anlaß, weitere Untersuchungen zum Ablauf sowie persönliche Anhörungen der Beteiligten schnellstmöglich abzuschließen". Ein Sprecher des Bremer Gesundheitssenators sagte, es habe sich um einen formalen Fehler gehandelt. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Todesursachenermittlungsverfahren ein.

Die Diagnostik sollte nur wenigen Teams überlassen bleiben, fordern Patientenschütze

Nach Informationen der SZ wurde bei der Spenderin der Atemtest nicht korrekt ausgeführt. Dieser zeigt, ob ein Mensch noch dazu in der Lage ist, spontan zu atmen, wenn sich zu viel Kohlendioxid in seinem Blut befindet - ein wichtiges Indiz dafür, ob er tot ist. Zu Details äußerten sich DSO und BÄK ebenso wenig wie zu der Frage, was im Operationssaal im Anschluss an den Stopp der Organspende geschah. In DSO-Unterlagen heißt es, die Patientin sei infolge "Herz-Kreislaufversagens" gestorben. Unklar ist, ob dies zufällig eintrat oder ob Ärzte die Beatmung einstellten, wie Mitarbeiter berichteten.

Auch wollte die BÄK nicht sagen, wie viele Fälle unklarer Hirntoddiagnostik sie derzeit noch prüft. In einer E-Mail hatte sie den Plural verwendet.

Fachleute bringt die Klassifizierung als "formaler Fehler" auf. "Einen Verstoß gegen die Hirntod-Richtlinien kann man zwar spitzfindig als Verstoß gegen Formalien bezeichnen", sagt Gundolf Gubernatis, früherer geschäftsführender Arzt der DSO. "Aber letztlich handelt es sich um einen ärztlichen Fehler, der drastische Konsequenzen haben kann." Wenn der Hirntod nicht regelkonform festgestellt werde, lebe der Patient womöglich noch. Zudem betont Gubernatis: "Sollte die Organspende wegen eines banalen Formfehlers, der ansonsten keine Bedeutung hat, abgebrochen sein, wäre dies ebenfalls skandalös. Jedenfalls sähe ich das als Patient auf der Warteliste so, dem dann wegen einer Nichtigkeit ein Organ vorenthalten würde."

Schon vor einem Jahr war bekannt geworden, dass Ärzte in den vergangenen Jahren mindestens zehn Patienten abweichend von den Richtlinien für hirntot erklärt hatten. Fachleute verlangten deshalb höhere Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte. Anlässlich des neuen Falls fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die Hirntoddiagnostik auf Kompetenzteams zu beschränken. "Solche Fachleute müssen die letzte Überprüfung des Hirntods bei jedem Organspender übernehmen", so Stiftungsvorstand Eugen Brysch, "damit die Qualität stimmt." Er appellierte an Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), rasch zu handeln.

Die Feststellung des Hirntods dürfe nicht allein den Krankenhäusern überlassen werden und auch nicht der DSO, so Brysch. Diese sollte nichts mit der Hirntoddiagnose zu tun haben, weil sie für die Organspende zuständig sei. Hier drohe ein Interessenkonflikt. Vor Kurzem hatte DSO-Vorstand Axel Rahmel bereits erklärt, die DSO wolle sich aus der Hirntoddiagnostik zurückziehen. Bisher helfen DSO-Mitarbeiter häufig dabei, indem sie einen unabhängigen Neurologen beauftragen. Auch überprüfen sie die Richtigkeit der Hirntoddiagnostik - gemeinhin vor Beginn der Organentnahme.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2301056
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 13.01.2015
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.